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UN-Behindertenrechtskonvention

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UN-Behindertenrechtskonvention

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Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

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In Österreich ist die UN-Behindertenrechtskonvention (Begleitdokument zur Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention) seit 26. Oktober 2008 in Kraft.

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Sie muss bei der Gesetzgebung und der Vollziehung (Verwaltung und Rechtsprechung) berücksichtigt werden.

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Fakultativprotokoll (zusätzliche freiwillige Verpflichtung)

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Österreich hat zusätzlich zur UN-BRK auch das ergänzende Fakultativprotokoll unterzeichnet.

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Dieses räumt Einzelpersonen und Personengruppen die Möglichkeit ein, beim UN-Behindertenrechtsausschuss in Genf eine Individualbeschwerde einzureichen.

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Im Zuge der Durchführung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist die Volksanwaltschaft mit ihren Kommissionen seit Juli 2012 auch mit der Aufgabe betraut, Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch an Menschen mit Behinderungen (Artikel 16 Abs. 3 der Konvention) zu verhindern.

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Zu diesem Zweck werden von ihr alle Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen, z.B. Behinderten- und psychosoziale Langzeiteinrichtungen sowie Behindertentageszentren, wirksam überwacht (Gewaltpräventionsmechanismus).

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Als Beratungsorgan wurde von der Volksanwaltschaft ein Menschenrechtsbeirat eingerichtet.

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Allgemeine Bemerkungen UN-Ausschuss

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Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht zu grundsätzlichen Fragen von Auslegung und Verständnis der UN-BRK „General Comments“ (deutsch: „Allgemeine Bemerkungen“).

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Allgemeine Bemerkungen des UN-Ausschusses in englischer Sprache sind auf der Website des UN-Ausschusses verfügbar.

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Das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zu den Allgemeinen Bemerkungen deutsche Fassungen erstellt, die ebenfalls abrufbar sind.

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Hier können Sie zu den einzelnen Teilen des Textes navigieren.

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Bitte klicken Sie auf den Link, um zum entsprechenden Video zu gelangen.

 

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