Service für Bürgerinnen und Bürger
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Service für Bürgerinnen und Bürger
Das Service für Bürgerinnen und Bürger bietet Beratung und Orientierung zu Fragen aus dem Sozialbereich und hilft Bürgerinnen und Bürgern, sich im Sozialsystem zurechtzufinden.
Das Team Service für Bürgerinnen und Bürger informiert über die Aufgabenbereiche des Sozialministeriums und berät in allgemeinen sozialen Fragen, zum Beispiel hinsichtlich der Pflege von Angehörigen.
Eine qualifizierte Auskunftserteilung sowie die Wahrung der Vertraulichkeit stehen dabei an erster Stelle.
Persönliche Anfragen
Wir beraten Sie gerne auch persönlich in unserer Servicestelle im Regierungsgebäude.
Sozialministerium / Service für Bürgerinnen und Bürger
Stubenring 1, 1010 Wien (direkt neben dem Haupteingang)
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Telefonische Anfragen
Telefon: +43 1 71100 – 86 22 86
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Gehörlose Personen können uns mittels des RelayService – einer Telefondolmetschzentrale für ÖGS und Deutsch – kontaktieren.
Außerhalb dieser Zeiten oder während Beratungsgesprächen können Sie Ihr Anliegen gerne auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen.
Sie werden so bald wie möglich von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter unserer Servicestelle zurückgerufen.
Schriftliche Anfragen
Sozialministerium / Service für Bürgerinnen und Bürger
Stubenring 1, 1010 Wien
Fax: +43 1 718 94 70 – 3153
buergerservice@sozialministerium.at
Informationen zum Datenschutz bei Anfragen an das Service für Bürgerinnen und Bürger
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bürgerservice des Sozialministeriums erfolgt auf Grundlage
- des Art.6 Abs. 1 lit. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
- des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG),
- des Auskunftspflichtgesetzes zum Zweck der Informationstätigkeit.
Eingeschlossen sind automatisationsunterstützt erstellte und aufbewahrte Textdokumente in diesen Angelegenheiten.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Dokumente bzw. Daten, die im Rahmen der Tätigkeit des Bürgerservice des Sozialministeriums verarbeitet werden, gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen unterliegen.
Ihre Daten werden daher für den Zeitraum von zehn Jahren ab dem letzten Bearbeitungsvorgang bei uns gespeichert.
Sie können ohne Rechtsnachteil frei entscheiden, ob Sie an der Datenerhebung mitwirken; eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten besteht nicht.
Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer gespeicherten Daten haben.
Sie haben auch ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des Datenschutzgesetzes (DSG).
Rechtlich verpflichtende Aufbewahrungsfristen und Verwendungszwecke werden dadurch nicht berührt.
Sie haben ferner ein Beschwerderecht betreffend die vorliegende Datenverarbeitung.
Dieses können Sie bei der Aufsichtsbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde) ausüben.
Das Team Service für Bürgerinnen und Bürger freut sich über Ihre Nachricht.