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Service für Bürgerinnen und Bürger

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Service für Bürgerinnen und Bürger

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Das Service für Bürgerinnen und Bürger bietet Beratung und Orientierung zu Fragen aus dem Sozialbereich und hilft Bürgerinnen und Bürgern, sich im Sozialsystem zurechtzufinden.

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Das Team Service für Bürgerinnen und Bürger informiert über die Aufgabenbereiche des Sozialministeriums und berät in allgemeinen sozialen Fragen, zum Beispiel hinsichtlich der Pflege von Angehörigen.

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Eine qualifizierte Auskunftserteilung sowie die Wahrung der Vertraulichkeit stehen dabei an erster Stelle.

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Persönliche Anfragen

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Wir beraten Sie gerne auch persönlich in unserer Servicestelle im Regierungsgebäude.

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Sozialministerium / Service für Bürgerinnen und Bürger

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Stubenring 1, 1010 Wien (direkt neben dem Haupteingang)

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Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr

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Telefonische Anfragen

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Telefon: +43 1 71100 – 86 22 86

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Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr

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Gehörlose Personen können uns mittels des RelayService – einer Telefondolmetschzentrale für ÖGS und Deutsch – kontaktieren.

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Außerhalb dieser Zeiten oder während Beratungsgesprächen können Sie Ihr Anliegen gerne auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen.

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Sie werden so bald wie möglich von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter unserer Servicestelle zurückgerufen.

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Schriftliche Anfragen

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Sozialministerium / Service für Bürgerinnen und Bürger

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Stubenring 1, 1010 Wien

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Fax: +43 1 718 94 70 – 3153

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buergerservice@sozialministerium.at

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Informationen zum Datenschutz bei Anfragen an das Service für Bürgerinnen und Bürger

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Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bürgerservice des Sozialministeriums erfolgt auf Grundlage

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  • des Art.6 Abs. 1 lit. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
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  • des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG),
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  • des Auskunftspflichtgesetzes zum Zweck der Informationstätigkeit.
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Eingeschlossen sind automatisationsunterstützt erstellte und aufbewahrte Textdokumente in diesen Angelegenheiten.

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Wir weisen Sie darauf hin, dass Dokumente bzw. Daten, die im Rahmen der Tätigkeit des Bürgerservice des Sozialministeriums verarbeitet werden, gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen unterliegen.

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Ihre Daten werden daher für den Zeitraum von zehn Jahren ab dem letzten Bearbeitungsvorgang bei uns gespeichert.

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Sie können ohne Rechtsnachteil frei entscheiden, ob Sie an der Datenerhebung mitwirken; eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten besteht nicht.

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Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer gespeicherten Daten haben.

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Sie haben auch ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des Datenschutzgesetzes (DSG).

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Rechtlich verpflichtende Aufbewahrungsfristen und Verwendungszwecke werden dadurch nicht berührt.

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Sie haben ferner ein Beschwerderecht betreffend die vorliegende Datenverarbeitung.

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Dieses können Sie bei der Aufsichtsbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde) ausüben.

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Das Team Service für Bürgerinnen und Bürger freut sich über Ihre Nachricht.

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