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Pensionsvorsorge

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Pensionsvorsorge

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Die Pensionsvorsorge basiert in Österreich auf drei „Säulen“: der gesetzlichen Pensionsversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge und der freiwilligen privaten Vorsorge.

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Neben der gesetzlichen Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen tragen auch die betriebliche und private Altersvorsorge zur finanziellen Absicherung und zum Erhalt des Lebensstandards bei.

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Betriebliche Altersvorsorge

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Die betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers.

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Dabei kann im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses eine zusätzliche Pensionsvorsorge abgeschlossen werden.

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Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, bleiben die Ansprüche der Beschäftigten gewahrt.

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Mit dem Betriebspensionsgesetz (BPG) gibt es in Österreich eigene arbeitsrechtliche Vorschriften für die betriebliche Altersvorsorge.

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Das BPG regelt vier Formen von betrieblichen Leistungszusagen:

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  • Pensionskassenzusagen zu in- oder ausländischen Pensionskassen
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  • betriebliche Kollektivversicherung (BKV)
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  • direkte Leistungszusagen
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  • Lebensversicherungen
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Gemeinsam haben diese Leistungszusagen, dass sie eine Ergänzung zur Alters-, Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension der gesetzlichen Pensionsversicherung darstellen.

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Freiwillige private Pensionsvorsorge

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Verschiedene Versicherungsunternehmen und Banken bieten unterschiedliche Produkte zur privaten Altersvorsorge an.

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Die Konsumentinnen und Konsumenten entscheiden selbst, ob dies zusätzlich zur gesetzlichen Altersvorsorge nötig und sinnvoll ist.

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