Voraussetzungen für eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension
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Voraussetzungen für eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension
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Wenn folgende Voraussetzungen vorliegen, wird auf Antrag eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension zuerkannt:
###|23,5|###
- Die dauerhafte Invalidität, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist ärztlich bestätigt.
###|34,66|###
- Die Voraussetzungen für eine Alterspension sind noch nicht erfüllt.
###|42,66|###
- Die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) ist erfüllt.
###|49,64|###
- Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation sind nicht zweckmäßig oder unzumutbar.