Gesetzliches Pensionsantrittsalter (Regelpensionsalter)
Play Video
Play Video
Textlayout
- Aktueller Absatz
- Ganzer Text
Schriftgröße
- Text größer
- Text kleiner
Kontrast
- Kontrast ausschalten
- Blauer Kontrast
- Gelber Kontrast
Untertitel
- Untertitel EIN
- Untertitel AUS
###|3,2|###
Gesetzliches Pensionsantrittsalter (Regelpensionsalter)
###|10,16|###
Je nach Geburtsjahrgang gelten unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen für eine Alterspension.
###|20,4|###
Mit Stichtag 1. Jänner 2024 wird das derzeitige Pensionsantrittsalter von Frauen (60. Lebensjahr) um jeweils sechs Monate pro Jahr bis zum Jahr 2033 (65. Lebensjahr) angehoben.
###|46,42|###
Erstmals davon betroffen sind Frauen mit einem Geburtsdatum ab 2. Dezember 1963 (60. Lebensjahr und sechs Monate).
###|62,66|###
Für Frauen mit einem Geburtsdatum ab 2. Juni 1968 gilt das 65. Lebensjahr als generelles Pensionsantrittsalter.
###|76,54|###
Für männliche Versicherte gilt das vollendete 65. Lebensjahr als Regelpensionsalter.
Zurück zur Übersicht