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Gesetzliches Pensionsantrittsalter (Regelpensionsalter)

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Gesetzliches Pensionsantrittsalter (Regelpensionsalter)

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Je nach Geburtsjahrgang gelten unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen für eine Alterspension.

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Mit Stichtag 1. Jänner 2024 wird das derzeitige Pensionsantrittsalter von Frauen (60. Lebensjahr) um jeweils sechs Monate pro Jahr bis zum Jahr 2033 (65. Lebensjahr) angehoben.

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Erstmals davon betroffen sind Frauen mit einem Geburtsdatum ab 2. Dezember 1963 (60. Lebensjahr und sechs Monate).

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Für Frauen mit einem Geburtsdatum ab 2. Juni 1968 gilt das 65. Lebensjahr als generelles Pensionsantrittsalter.

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Für männliche Versicherte gilt das vollendete 65. Lebensjahr als Regelpensionsalter.

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