Alterspension
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Alterspension
Um auch im Alter finanziell abgesichert zu sein, steht die Alterspension allen Versicherten, die die Voraussetzungen erfüllen, offen.
Um auch im Alter finanziell abgesichert zu sein, steht die Alterspension allen Versicherten offen die das gesetzliche Pensionsantrittsalter (Regelpensionsalter) erreicht haben und die Mindestversicherungsdauer („Wartezeit“) erfüllen.
Wer beide Voraussetzungen erfüllt, die Pension aufschiebt und weiterarbeitet, erhält einen Bonus.
Bevor eine Alterspension ausbezahlt werden kann, muss – wie bei jeder Leistung aus der Pensionsversicherung – ein entsprechender Antrag bei dem Versicherungsträger, bei dem man die letzten 15 Jahre überwiegend versichert war, gestellt werden.
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