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Alterspension

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Alterspension

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Um auch im Alter finanziell abgesichert zu sein, steht die Alterspension allen Versicherten, die die Voraussetzungen erfüllen, offen.

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Um auch im Alter finanziell abgesichert zu sein, steht die Alterspension allen Versicherten offen die das gesetzliche Pensionsantrittsalter (Regelpensionsalter) erreicht haben und die Mindestversicherungsdauer („Wartezeit“) erfüllen.

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Wer beide Voraussetzungen erfüllt, die Pension aufschiebt und weiterarbeitet, erhält einen Bonus.

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Bevor eine Alterspension ausbezahlt werden kann, muss – wie bei jeder Leistung aus der Pensionsversicherung – ein entsprechender Antrag bei dem Versicherungsträger, bei dem man die letzten 15 Jahre überwiegend versichert war, gestellt werden.

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Hier können Sie zu den einzelnen Teilen des Textes navigieren.

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