Pensionsarten
- Aktueller Absatz
- Ganzer Text
- Text größer
- Text kleiner
- Kontrast ausschalten
- Blauer Kontrast
- Gelber Kontrast
- Untertitel EIN
- Untertitel AUS
Pensionsarten
Grundsätzlich wird in Österreich zwischen den Pensionsgruppen Eigenpension (aus einem eigenen Versicherungsverhältnis) und Hinterbliebenenpension unterschieden.
In den weiteren Videos zum Thema Pension erhalten Sie einen allgemeinen Überblick darüber, welche Pensionsarten aus der Pensionsversicherung bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen, bei Eintritt von Invalidität, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie im Todesfall vorgesehen sind.
Antrag stellen
Es ist unbedingt erforderlich, einen Antrag zu stellen, damit eine Leistung aus der Pensionsversicherung gewährt werden kann.
Das gilt auch für Hinterbliebenenpensionen.
Eine automatische Pensionszuerkennung ist auch dann nicht möglich, wenn bereits eine Pensionsvorausberechnung oder die Feststellung von Versicherungszeiten erfolgt ist.
Bitte klicken Sie auf den Link, um zu weiteren Inhalten zum Thema Pension zu gelangen.
- Alterspension
- Hinterbliebenenpensionen
- Invaliditäts-, Berufsunfähgkeits-, Erwerbsunfähigkeitspension
- Teilpension – erweiterte Altersteilzeit