Maßnahmen der Behindertenhilfe
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Maßnahmen der Behindertenhilfe
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Vor dem Hintergrund, dass unabdingbare Betreuungsmaßnahmen wie stationäre und mobile Wohnbetreuung im notwendigen Ausmaß auch in den vergangenen Monaten aufrechterhalten wurden, betrifft die schrittweise Rückkehr zum Alltag insbesondere
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- Werkstätten/ Fähigkeitsorientierte Aktivität/ Beschäftigungstherapie/ Tagesstrukturen/ Teilhabe an Beschäftigung bei Partnerbetrieben/ berufliche Qualifizierung
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- Leistungen der Betreuung im voll- und teilbetreuten Wohnen
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- Leistungen der mobilen Betreuung (z.B. Freizeitassistenz, mobil betreutes Wohnen)
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- Persönliche Assistenz, da die eine Assistenz erfordernden Lebensbereiche durch eine Öffnung weiter werden (z.B. Lokalbesuche, Museumsbesuche, Theater, Sport etc.)
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- Frühförderung und therapeutische Leistungen
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- Beratungsstellen und Einrichtungen der Peer-Beratung. Peer Beratung bedeutet: es ist eine Beratung durch Menschen mit denselben Merkmalen bzw. in derselben Lebenssituation wie die Person, die Rat sucht.
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