Maßnahmen im Bereich der Beschäftigungstherapie („Werkstätten“)
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Maßnahmen im Bereich der Werkstätten/ Fähigkeitsorientierten Aktivität/ Beschäftigungstherapie/ Tagesstrukturen/ beruflichen Qualifizierung
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Auch bei diesen Maßnahmen ist schrittweise zum Alltag zurückzukehren.
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Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen sind zu beachten.
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Wenn der Mindestabstand von 1 Meter aus räumlichen Gründen oder wegen der Tätigkeit, die man gerade gemeinsam macht, nicht durchgehend eingehalten werden kann, sollte in geschlossenen Räumen und bei Tätigkeiten mit anderen Personen – jedenfalls seitens des Betreuungspersonals, nach Möglichkeit seitens aller Beteiligten – ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.