Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen
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Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen
Eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds kann bundesweit beim Sozialministeriumservice oder einem Träger der Rehabilitation beantragt werden.
Pro Vorhaben kann nur eine Förderung gewährt werden.
Die maximale Höhe für Förderungen aus dem Unterstützungsfonds finden Sie hier.
Förderungsvoraussetzungen
- Es muss sich um ein konkretes Vorhaben handeln (zum Beispiel behindertengerechte Wohnungsadaptierung für Personen im Rollstuhl, behinderungsbedingt notwendige PKW-Adaptierung, Anschaffung eines Assistenzhundes).
- Der Grad der Behinderung liegt bei mindestens 50 Prozent.
- Der Wohnsitz/ständige Aufenthaltsort ist in Österreich.
- Das Einkommen liegt unter der jeweils aktuell gültigen Einkommensgrenze.
- Der Antrag muss gestellt werden, bevor das Vorhaben durchgeführt wird.
- Aufwendungen zur täglichen Lebensführung werden grundsätzlich nicht unterstützt (z.B. Strom-, Gaskosten, Wartungskosten, Anschaffungskosten für Haushaltsgeräte).
- Die Förderung ist nur dann zulässig, wenn die Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Einsatzes der Fondsmittel gewährleistet ist. Auf die Gewährung von Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Das Sozialministeriumservice muss außerdem überprüfen, ob und in welcher Höhe andere Kostenträger zur Finanzierung beitragen können.
Unterlagen zur Prüfung der Förderungsmöglichkeit
Wer eine Förderungsmöglichkeit aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen vom Sozialministeriumservice prüfen lassen möchte, muss folgende Unterlagen bereitstellen:
- amtlicher Nachweis (z.B. Behindertenpass, Pflegegeldbescheid, Bescheid über erhöhte Familienbeihilfe) oder ärztliche Atteste über Art und Ausmaß der Behinderung
- Nachweis über die Einkommensverhältnisse
- bei Anschaffungen: Kostenvoranschläge befugter Fachleute
Der Antrag auf eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen wird direkt an das Sozialministeriumservice gestellt.