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Freiwilliges Engagement

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Freiwilliges Engagement

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Freiwilliges Engagement ergänzt innerhalb des Sozialstaats die sozialversicherungspflichtige Arbeit sinnvoll.

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Für Österreich ist freiwilliges Engagement unverzichtbar – aber nicht selbstverständlich.

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In Österreich leisten 46 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren in irgendeiner Form Freiwilligenarbeit.

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Um freiwillige Arbeit zu fördern, sorgt das Sozialministerium für attraktive Rahmenbedingungen.

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Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schafft das Freiwilligengesetz.

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Freiwilligengesetz und zugelassene Träger

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Seit 2012 ist das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement in Kraft.

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Es stellt die gesetzlichen Grundlagen und die Rahmenbedingungen zur Förderung von Freiwilligenarbeit in Österreich dar.

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Es regelt weiters das Freiwillige Sozialjahr sowie den Gedenkdienst und den Friedens- und Sozialdienst im Ausland.

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Das Freiwillige Sozialjahr kann nur bei anerkannten Trägern absolviert werden, die nach einem strengen Zulassungsverfahren ausgewählt werden.

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Freiwilligenbericht

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Das Freiwilligengesetz gibt vor, dass zusammen mit dem Österreichischen Freiwilligenrat regelmäßig ein Bericht über die Lage und Entwicklung des freiwilligen Engagements in Österreich zu erstellen ist.

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Der 3. österreichische Freiwilligenbericht (2019) enthält eine Darstellung des freiwilligen Engagements und der entsprechenden Rahmenbedingungen.

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Der thematische Schwerpunkt liegt bei der Illustration von Funktionen freiwilliger Tätigkeiten, den Zielsetzungen und den Motiven der Freiwilligen aus unterschiedlicher Perspektive.

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Österreichischer Freiwilligenrat

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Der Freiwilligenrat ist gesetzlich verankert und hat das Ziel, Freiwilligentätigkeiten anzuerkennen und aufzuwerten.

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Ein weiteres Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für freiwillige Arbeit zu verbessern.

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Um diese Ziele zu erreichen, berät er das Sozialministerium, fördert die Vernetzung und macht Vorschläge zur Umsetzung der Freiwilligenpolitik.

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Die Mitglieder des Freiwilligenrats werden für fünf Jahre bestellt.

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