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Integrative Betriebe

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Integrative Betriebe

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Integrative Betriebe sind Einrichtungen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen, die wegen des Ausmaßes ihrer Behinderungen noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

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Die Integrativen Betriebe werden in der Rechtsform von Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach kaufmännischen Grundsätzen geführt.

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Den Integrativen Betrieben werden nur jene Nachteile durch Förderung ausgeglichen, die durch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gegenüber anderen Betrieben entstehen.

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Damit sind die Integrativen Betriebe anderen Betrieben gleichgestellt.

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Sie müssen sich mit ihren Produkten und Dienstleistungen – wie die anderen Betriebe auch – am Markt im freien Wettbewerb behaupten.

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Österreichweit gibt es acht Integrative Betriebe mit über 20 Betriebstätten.

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Modul Beschäftigung

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Im Modul Beschäftigung werden von den Integrativen Betrieben insgesamt rund 1700 Arbeitsplätze (in Vollzeitäquivalenten) für Menschen mit Behinderungen bereitgestellt.

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Die in den Integrativen Betrieben beschäftigten Menschen mit Behinderungen werden zumindest kollektivvertraglich entlohnt, sind in vollem Umfang sozialversichert und haben betriebliche Mitspracherechte wie andere Angestellte auch.

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Zudem steht für die Menschen mit Behinderungen eine umfassende medizinische, soziale und psychologische Betreuung bereit.

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Die wirtschaftliche Führung der Integrativen Betriebe setzt voraus, dass die in den Integrativen Betrieben beschäftigten Menschen mit Behinderungen über eine wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit verfügen.

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Diese muss zum Zeitpunkt der Aufnahme mindestens die Hälfte der Leistungsfähigkeit eines Menschen ohne Behinderungen bei einer gleichen Tätigkeit betragen.

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Modul Berufsvorbereitung

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Im Modul Berufsvorbereitung stellen die Integrativen Betriebe Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderungen bereit.

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Im Herbst 2015 erfolgte mit der „IBL-Integrative Betriebe Lehrausbildung“ eine neue Schwerpunktsetzung.

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Menschen mit Behinderungen soll nicht nur eine niederschwellige Qualifizierung, sondern auch ein Zugang zu einer hochwertigen beruflichen Ausbildung in Form einer Lehrausbildung angeboten werden.

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Es ist vorgesehen, diese Maßnahme schrittweise auszubauen, sodass bis 2021 insgesamt rund 130 Lehrausbildungsplätze bereitgestellt werden können.

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Ziel der Ausbildung ist es, die Vermittlungsfähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zu erhöhen, sodass eine nachhaltige Integration am allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist.

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Hier können Sie die Richtlinien downloaden.

 

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