Integrative Betriebe
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Integrative Betriebe
Integrative Betriebe sind Einrichtungen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen, die wegen des Ausmaßes ihrer Behinderungen noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Die Integrativen Betriebe werden in der Rechtsform von Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach kaufmännischen Grundsätzen geführt.
Den Integrativen Betrieben werden nur jene Nachteile durch Förderung ausgeglichen, die durch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gegenüber anderen Betrieben entstehen.
Damit sind die Integrativen Betriebe anderen Betrieben gleichgestellt.
Sie müssen sich mit ihren Produkten und Dienstleistungen – wie die anderen Betriebe auch – am Markt im freien Wettbewerb behaupten.
Österreichweit gibt es acht Integrative Betriebe mit über 20 Betriebstätten.
Modul Beschäftigung
Im Modul Beschäftigung werden von den Integrativen Betrieben insgesamt rund 1700 Arbeitsplätze (in Vollzeitäquivalenten) für Menschen mit Behinderungen bereitgestellt.
Die in den Integrativen Betrieben beschäftigten Menschen mit Behinderungen werden zumindest kollektivvertraglich entlohnt, sind in vollem Umfang sozialversichert und haben betriebliche Mitspracherechte wie andere Angestellte auch.
Zudem steht für die Menschen mit Behinderungen eine umfassende medizinische, soziale und psychologische Betreuung bereit.
Die wirtschaftliche Führung der Integrativen Betriebe setzt voraus, dass die in den Integrativen Betrieben beschäftigten Menschen mit Behinderungen über eine wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit verfügen.
Diese muss zum Zeitpunkt der Aufnahme mindestens die Hälfte der Leistungsfähigkeit eines Menschen ohne Behinderungen bei einer gleichen Tätigkeit betragen.
Modul Berufsvorbereitung
Im Modul Berufsvorbereitung stellen die Integrativen Betriebe Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderungen bereit.
Im Herbst 2015 erfolgte mit der „IBL-Integrative Betriebe Lehrausbildung“ eine neue Schwerpunktsetzung.
Menschen mit Behinderungen soll nicht nur eine niederschwellige Qualifizierung, sondern auch ein Zugang zu einer hochwertigen beruflichen Ausbildung in Form einer Lehrausbildung angeboten werden.
Es ist vorgesehen, diese Maßnahme schrittweise auszubauen, sodass bis 2021 insgesamt rund 130 Lehrausbildungsplätze bereitgestellt werden können.
Ziel der Ausbildung ist es, die Vermittlungsfähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zu erhöhen, sodass eine nachhaltige Integration am allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist.
Hier können Sie die Richtlinien downloaden.