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Förderungen für Unternehmen

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Förderungen für Unternehmen

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Mit einem umfassenden Programm an Lohnkostenförderungen sollen Unternehmen dazu angehalten werden, für Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz zu schaffen und das neue Arbeitsverhältnis auch nachhaltig abzusichern.

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Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus

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Hat ein Unternehmen für eine begünstigt behinderte Person (Grad der Behinderung von mindestens 50 %) bereits eine Eingliederungsbeihilfe des Arbeitsmarktservice bezogen, ist im Anschluss daran eine Inklusionsförderung in der Höhe von 30 Prozent des Bruttogehalts für einen Zeitraum von zwölf Monaten möglich.

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Nicht-einstellungspflichtige Unternehmen können eine Inklusionsförderung in der Höhe von 37,5 Prozent des Bruttogehalts erhalten (InklusionsförderungPlus).

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Inklusionsbonus für Lehrlinge

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Der Inklusionsbonus unterstützt bestimmte Betriebe bei der Aufnahme von Lehrlingen mit Behindertenpass.

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Diese Unterstützung ist während der gesamten Dauer der Lehrzeit bzw. der verlängerten Lehrzeit unabhängig vom Alter des Lehrlings möglich.

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Die Höhe des Bonus richtet sich nach der jeweils gültigen Ausgleichstaxe.

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Entgeltzuschuss

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Entgeltzuschüsse können Unternehmen für eine begünstigt behinderte Person (Grad der Behinderung von mindestens 50 %) entsprechend der Höhe der festgestellten Leistungsminderung gewährt werden.

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Der Zuschuss ist abhängig von der behinderungsbedingten Leistungsminderung.

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Arbeitsplatzsicherungszuschuss

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Ein Arbeitsplatzsicherungszuschuss kann für Menschen mit Behinderungen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 30 % aufweisen, gewährt werden.

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Die konkrete Höhe eines Zuschusses zu den Lohnkosten bestimmt sich bei dem Arbeitsplatzsicherungszuschuss nach dem Ausmaß der Gefährdung des Arbeitsplatzes, dem Alter der betroffenen Dienstnehmerin bzw. des betroffenen Dienstnehmers und ihrer bzw. seiner Möglichkeit, kurzfristig einen anderen Arbeitsplatz zu erlangen.

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Darüber hinaus gibt es Zuwendungen zum Ausgleich der durch Beeinträchtigungen entstandenen Wettbewerbsnachteile.

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Dazu zählen etwa technische Hilfen, Mobilitätshilfen oder entsprechende Einzelqualifizierungen.

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Unternehmerinnen und Unternehmer mit Behinderungen

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Um auch Menschen mit Behinderungen den Weg in die Selbstständigkeit zu ermöglichen, gibt es Zuschüsse um die wirtschaftliche Lage zu verbessern sowie den Lebensunterhalt sicherzustellen.

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Unternehmerinnen und Unternehmern mit Behinderungen kann zur Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sowie zur Sicherung einer bereits bestehenden selbständigen Erwerbstätigkeit bei vorübergehenden behinderungsbedingten existenzbedrohenden Situationen ein Zuschuss gewährt werden.

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Weiterführende Informationen zu Unterstützungen für Unternehmen und Menschen mit Behinderungen sind auf der Homepage des Sozialministeriumservice sowie auf www.arbeitundbehinderung.at abrufbar.

 

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