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Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

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Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

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Berufliche Teilhabe ist ein – wenn nicht sogar das zentrale – Element für eine gesamtgesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und für eine inklusive Gesellschaft.

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Grundsätzlich haben Menschen mit Behinderungen im Sinne des Disability Mainstreaming den Zugang zu allen Maßnahmen der allgemeinen Arbeitsmarktpolitik und auch auf entsprechende Unterstützung.

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Aus besonderen Lebenssituationen, aus dem Lebensalter und -verlauf, aus besonderen Formen der Beeinträchtigung oder aus dem Zusammentreffen von Behinderungen mit anderen Hintergründen, die eine Teilhabe möglicherweise erschweren, ergibt sich jedoch ein spezifischer Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz oder auf dem Weg in den Arbeitsmarkt.

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Mit dem Inklusionspaket, das im Oktober 2017 im Nationalrat beschlossen wurde, steht die Stärkung der beruflichen Teilhabe und die Weiterentwicklung und Weiterführung der bestehenden Angebote für Menschen mit Behinderungen auch in Zukunft im Zentrum der Behindertenpolitik.

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In diesem Sinne wurde unter Einbeziehung der wesentlichen Stakeholder ein Maßnahmenpaket erarbeitet, welches eine Kombination aus neuen unternehmenszentrierten wie auch personenzentrierten Angeboten sowie einen bedarfsgerechten Ausbau bestehender Angebote vorsieht.

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Diese Maßnahmen werden schrittweise umgesetzt.

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Hierbei wird insbesondere auf die Nachhaltigkeit und Treffsicherheit der Maßnahmen Rücksicht genommen und diese ausgewogen, sowohl zur Unterstützung von Unternehmen als auch zur direkten Unterstützung der Personen, eingesetzt.

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Im Rahmen der neu geschaffenen Inklusionsförderung können beispielsweise Dienstgeberinnen und Dienstgeber bei der Neuaufnahme von begünstigten Behinderten Unterstützungsleistungen vom Sozialministeriumservice beziehen.

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Behinderteneinstellungsgesetz

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Das Behinderteneinstellungsgesetz bildet zusammen mit dem Bundesbehindertengesetz und dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz die gesetzliche Grundlage für das Behindertenrecht.

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Es enthält unter anderem wichtige Regelungen zu den Bereichen:

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  • Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
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  • Ausgleichstaxe
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  • Begünstigte Behinderte
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  • Behindertenvertrauenspersonen
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  • Diskriminierungsschutz
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Der Endbericht zum Projekt „Evaluierung der Auswirkungen der Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz“ steht im Broschürenservice zum Download bereit.

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Hier können Sie zu den einzelnen Teilen des Textes navigieren.

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