Maßnahmen der EU zur Barrierefreiheit
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Maßnahmen der EU zur Barrierefreiheit
Im Verkehrsbereich sind mehrere Fahrgastrechte-Verordnungen beschlossen worden, die die Rechte von Menschen mit Behinderung im Flug-, Eisenbahn-, Schiff- und Busverkehr wesentlich stärken.
2016 wurde die „Web-Accessibility-Richtlinie“ über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen beschlossen.
Unter österreichischem Ratsvorsitz ist es im November 2018 gelungen, die Verhandlungen für eine Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Dieser „European Accessibility Act (EAA)“ schafft künftig EU-weit einheitliche Regeln zur barrierefreien Nutzung von bestimmten Produkten und Dienstleistungen, wie zum Beispiel Computer, Handys, Ticketautomaten im öffentlichen Verkehr, Zahlungsterminals und Geldautomaten, E-Books und E-Commerce.
Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zum Abbau vorhandener Barrieren im öffentlichen Leben geleistet, der vielen Menschen mit Behinderungen die Führung eines selbstbestimmten Lebens ermöglichen soll.
Der EAA wurde am 7. Juni 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Disability Mainstreaming
Die EU-Behindertenpolitik ist dem Disability Mainstreaming verpflichtet, demzufolge müssen die Anliegen der Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Politikbereichen beachtet werden.
Von besonderer Bedeutung ist die Anwendung des Disability Mainstreaming im rechtlich verbindlichen Bereich (Unionsrecht), wobei das Binnenmarkt- und Verkehrsrecht eine beispielhafte Rolle einnehmen (European Accessibility Act, EU-Fahrgastrechte-Verordnungen).
Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF)
Über den Europäischen Sozialfonds (ESF) fördert die Europäische Union die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt.
In Österreich ist das Sozialministeriumservice die zuständige Förderstelle von ESF-Programmen.
Das Operationelle Programm 2014–2020 können Sie auf der Webseite des ESF nachlesen.
Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die EU
Die EU ist durch einen Beschluss des Rates vom 26. November 2009 der UN Behindertenrechtskonvention beigetreten.
Nach Ratifizierung ist die Konvention für die EU mit 23. Jänner 2011 in Kraft getreten.
Die Europäische Kommission arbeitet bei der Umsetzung der Konvention eng mit den Mitgliedsstaaten zusammen.
Die Bedingungen der Zusammenarbeit wurden vom Rat in einem eigenen Verhaltenskodex festgelegt.
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