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Maßnahmen der EU zur Barrierefreiheit

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Maßnahmen der EU zur Barrierefreiheit

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Im Verkehrsbereich sind mehrere Fahrgastrechte-Verordnungen beschlossen worden, die die Rechte von Menschen mit Behinderung im Flug-, Eisenbahn-, Schiff- und Busverkehr wesentlich stärken.

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2016 wurde die „Web-Accessibility-Richtlinie“ über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen beschlossen.

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Unter österreichischem Ratsvorsitz ist es im November 2018 gelungen, die Verhandlungen für eine Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen erfolgreich zum Abschluss zu bringen.

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Dieser „European Accessibility Act (EAA)“ schafft künftig EU-weit einheitliche Regeln zur barrierefreien Nutzung von bestimmten Produkten und Dienstleistungen, wie zum Beispiel Computer, Handys, Ticketautomaten im öffentlichen Verkehr, Zahlungsterminals und Geldautomaten, E-Books und E-Commerce.

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Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zum Abbau vorhandener Barrieren im öffentlichen Leben geleistet, der vielen Menschen mit Behinderungen die Führung eines selbstbestimmten Lebens ermöglichen soll.

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Der EAA wurde am 7. Juni 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

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Disability Mainstreaming

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Die EU-Behindertenpolitik ist dem Disability Mainstreaming verpflichtet, demzufolge müssen die Anliegen der Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Politikbereichen beachtet werden.

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Von besonderer Bedeutung ist die Anwendung des Disability Mainstreaming im rechtlich verbindlichen Bereich (Unionsrecht), wobei das Binnenmarkt- und Verkehrsrecht eine beispielhafte Rolle einnehmen (European Accessibility Act, EU-Fahrgastrechte-Verordnungen).

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Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF)

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Über den Europäischen Sozialfonds (ESF) fördert die Europäische Union die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt.

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In Österreich ist das Sozialministeriumservice die zuständige Förderstelle von ESF-Programmen.

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Das Operationelle Programm 2014–2020 können Sie auf der Webseite des ESF nachlesen.

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Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die EU

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Die EU ist durch einen Beschluss des Rates vom 26. November 2009 der UN Behindertenrechtskonvention beigetreten.

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Nach Ratifizierung ist die Konvention für die EU mit 23. Jänner 2011 in Kraft getreten.

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Die Europäische Kommission arbeitet bei der Umsetzung der Konvention eng mit den Mitgliedsstaaten zusammen.

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Die Bedingungen der Zusammenarbeit wurden vom Rat in einem eigenen Verhaltenskodex festgelegt.

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