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Maßnahmen der EU gegen Diskriminierung

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Maßnahmen der EU gegen Diskriminierung

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Auf Ebene der EU wird der Gleichberechtigung und dem entschlossenen Vorgehen gegen die Diskriminierung behinderter Menschen ein hoher Stellenwert beigemessen.

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Die EU-Strategie ist auf drei Säulen aufgebaut:

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  • die Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU zur Bekämpfung von Diskriminierungen, die den Zugang zu individuellen Rechten ermöglichen;
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  • die Beseitigung von Barrieren in der Umgebung, die behinderte Menschen davon abhalten, von ihren Fähigkeiten Gebrauch zu machen, und
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  • die Einbeziehung von Behinderungsfragen in das breite Spektrum der Gemeinschaftsstrategien, die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen erleichtern („Disability Mainstreaming“).
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Rechtliche Grundlagen für den Diskriminierungsschutz

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Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags am 1. Dezember 2009 ist der Schutz der Grundrechte im EU-Vertrag und durch eine Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt.

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Primärrechtliche Grundlage zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ist der Artikel 19 des AEU-Vertrags (EU-Antidiskriminierungsrecht).

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Neben den primärrechtlichen Verträgen der EU (Gründungs-, Revisions- und Beitrittsverträge) gibt es auch das Sekundärrecht.

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Das Sekundärrecht sind jene EU-Rechtsakte, die auf Basis des Primärrechts von den Organen der Europäischen Union beschlossen werden.

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Sekundärrechtliche Richtlinien gegen Diskriminierung

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Im Bereich des Sekundärrechts beschränkt sich der Schutz vor Diskriminierungen aus Gründen einer Behinderung derzeit auf den Geltungsbereich Beschäftigung, Beruf und Berufsbildung.

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In der „Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“ sind mittelbare und unmittelbare Diskriminierungen sowie Belästigungen und Anweisungen zur Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung untersagt.

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Zusätzlich enthält sie spezielle Bestimmungen zur Förderung der Gleichbehandlung behinderter Menschen.

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Zur Vervollständigung des Rechtsrahmens der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen hat die Europäische Kommission dazu im Rahmen der erneuerten Sozialagenda am 4. Juli 2008 einen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Diskriminierungen außerhalb der Arbeitswelt herausgegeben.

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Näheres dazu ist auf der Webseite der Europäischen Kommission nachzulesen.

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