Behindertenpolitik und Behindertenrecht
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Behindertenpolitik und Behindertenrecht
Die behindertenpolitischen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert.
Im Vordergrund steht heute der Menschenrechts- und Gleichstellungsansatz.
Im Jahr 2008 ratifizierte Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention (Begleitdokument zur Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention), die neue Maßstäbe hinsichtlich der Rechte der Menschen mit Behinderungen setzt.
Auch die EU verfolgt den gleichen Ansatz in ihrer aktuellen EU-Behindertenstrategie 2010-2020.
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat Österreich eine umfassende nationale Strategie, den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012–2020 beschlossen.
Darin sind längerfristige behindertenpolitische Zielsetzungen und Maßnahmen enthalten.
Das Thema Behinderung ist eine Querschnittsmaterie.
Auf Bundesebene ist das Sozialministerium koordinierend für Behindertenangelegenheiten zuständig und es setzt im eigenen Bereich wesentliche Initiativen für Menschen mit Behinderungen.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf beruflicher Teilhabe sowie der Behindertengleichstellung.
Drei zentrale Rechtsinstrumente stehen hier zur Verfügung: das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.
Zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen ist das Sozialministeriumservice mit seinen neun Landesstellen in den Landeshauptstädten.
Eine wesentliche Aufgabe des Sozialministeriumservice liegt in der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Viele für Menschen mit Behinderungen wesentliche Bereiche fallen aber in die Kompetenz der Länder, so etwa die Bereiche Wohnen und Tagesstruktur (Beschäftigungstherapie).
Informationen für Menschen mit Behinderungen
Einen generellen Einstieg bietet die Broschüre „Überblick – Über die Querschnittsmaterie „Behinderung“ in Österreich„.
Für vertiefende Fragen in diesem Zusammenhang hat das Sozialministerium die kostenlose Broschürenreihe „EIN:BLICK“ herausgegeben.
Hier gelangen Sie zur Broschürenreihe „EIN:BLICK“