Behindertengleichstellung
Play Video
Play Video
Textlayout
- Aktueller Absatz
- Ganzer Text
Schriftgröße
- Text größer
- Text kleiner
Kontrast
- Kontrast ausschalten
- Blauer Kontrast
- Gelber Kontrast
Untertitel
- Untertitel EIN
- Untertitel AUS
###|3,32|###
Behindertengleichstellung
###|7,02|###
Das Behindertengleichstellungsrecht umfasst insbesondere das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz für Belange des täglichen Lebens sowie einen Abschnitt im Behinderteneinstellungsgesetz mit Bestimmungen für die Arbeitswelt.
###|26,68|###
Der Diskriminierungsschutz gilt für körperlich, intellektuell, psychisch behinderte und/oder sinnesbehinderte Menschen sowie für Personen, die ihnen nahestehen (z.B. Angehörige).
###|48,22|###
Um den Diskriminierungsschutz geltend zu machen, muss die Behinderung nicht amtlich bestätigt sein, allerdings muss sich die Diskriminierung auf die Behinderung beziehen.
###|61,96|###
Hier können Sie zu den einzelnen Teilen des Textes navigieren.
###|66,1|###
Bitte klicken Sie auf den Link, um zum entsprechenden Video zu gelangen.