Mobilität und Selbstständigkeit
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Mobilität und Selbstständigkeit
Die demografische Entwicklung zeigt: Unsere Gesellschaft wird immer älter.
Da mit zunehmendem Alter mit behinderungsbedingten Beeinträchtigungen der persönlichen Mobilität zu rechnen ist, wird auch die Barrierefreiheit in Zukunft immer wichtiger.
Denn ein barrierefreies Umfeld kann erheblich dazu beitragen, dass die individuelle Selbstständigkeit erhalten bleibt und die Menschen in ihrer gewohnten privaten Umgebung bleiben können.
Barrierefreies Sozialministerium
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ist mit 1. Jänner 2006 in Kraft getreten und verpflichtet den Bund, geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den barrierefreien Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen.
Ziel des Gesetzes ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft.
Der Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen soll Personen mit Behinderungen ermöglicht werden.
Die vom Sozialministerium genützten Gebäude sind als weitgehend baulich barrierefrei zu bezeichnen, da sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und voll nutzbar sind.
Umfassende Barrierefreiheit betrifft auch Veranstaltungen.
Das Sozialministerium legt bei der Planung und Gestaltung von öffentlichen Veranstaltungen großen Wert auf die barrierefreie Zugänglichkeit.
Auch barrierefreier Zugang zu Informationen ist ein wesentlicher Aspekt für Menschen mit Behinderungen.
So werden Broschüren und Informationsmaterialien barrierefrei angeboten wie etwa in Leichter Lesen-Version oder Gebärdensprachvideos.
Beispielsweise bietet das Sozialministerium Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention und zum Behindertengleichstellungsrecht sowie zum Nationalen Aktionsplan Behinderung in einer Leichter Lesen-Version an.
Aufgrund einer EU-Richtlinie müssen öffentliche Webseiten für Nutzer barrierefrei zugänglich gestaltet werden.
Auf Bundesebene wurde dazu das Web-Zugänglichkeits-Gesetz erlassen.
Dies soll insbesondere Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit einräumen, öffentliche Webseiten uneingeschränkt zu nützen.
Die Webseite des Sozialministeriums bietet daher im Rahmen des Web-Zugänglichkeitsgesetzes barrierefreie Informationen an.
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