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Aktion „Barriere:freie Unternehmen“

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Aktion „Barriere:freie Unternehmen“

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Das Sozialministerium hat vor dem Hintergrund des allgemeinen gesellschaftspolitischen Ziels der Herstellung von Barrierefreiheit eine „Aktion Barriere:freie Unternehmen“ gestartet, die einen Anreiz für Unternehmen schaffen und diese unterstützen soll, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.

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Die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben sowie der Abbau von Barrieren sind ein wesentlicher Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Wirtschaft.

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Unternehmen wird ein einmaliger finanzieller Zuschuss in Form einer Pauschalabgeltung in Höhe von 25 Prozent der Gesamtkosten der getätigten und bereits abgerechnet Investition als Anerkennung für die Herstellung der Barrierefreiheit gewährt.

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Der Kostenzuschuss ist gedeckelt und kann für Investitionen zur Herstellung der Barrierefreiheit für zuwendungsfähige Ausgaben ab einer getätigten und bereits abgerechnete Investition in Höhe von 1000 Euro vergeben werden.

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Der Kostenzuschuss beträgt maximal 2500 Euro (bei Investitionen von 10.000 Euro und mehr) pro Aktionszeitraum und Unternehmen.

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Der Antrag auf eine Förderung ist mittels eines standardisierten Formulars, das auf der Webseite des Sozialministeriumservice zum Download bereitgestellt ist, elektronisch einzureichen.

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Mit dem Antrag über die getätigte investive Maßnahme im baulichen Bereich muss die Einhaltung der Normenreihe ÖNORM B 1600 bis B 1603 bestätigt werden.

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