Skip to content

Digitale Barrierefreiheit im IKT-Zusammenhang

Play Video
Textlayout
Schriftgröße
Kontrast
Untertitel
###|3,22|###

Digitale Barrierefreiheit im IKT-Zusammenhang

###|9,96|###

Sobald Produkte oder Dienstleistungen digital verwendet werden können, müssen diese auch die technischen Richtlinien zur Barrierefreiheit erfüllen.

###|18,8|###

Dies dient der barrierefreien Nutzung unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung.

###|24,16|###

Ein Beispiel: Wird eine Studie erstellt und im PDF-Format zum Download angeboten, muss das PDF-Dokument dieser Studie den technischen Richtlinien für barrierefreie PDFs entsprechen.

###|42,76|###

Das Sozialministerium ist aktiv an der interministeriellen Arbeitsgruppe „Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologie“ beteiligt und führt seit 2015 ressortintern das Projekt „Inklusives Vergabewesen“ durch.

###|63,32|###

Dieses Projekt dient der Berücksichtigung der barrierefreien Abwicklung von Vergabeverfahren (von der Ausschreibung bis hin zum Vertragsabschluss) und der barrierefreien Beschaffung von digital nutzbaren Produkten und Dienstleistungen.

###|80,94|###

Der Internetauftritt des Sozialministeriums ist gemäß der gültigen internationalen technischen WCAG-Richtlinie weitestgehend barrierefrei.

###|92,7|###

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserer Barrierefreiheitserklärung.

Zurück zur Übersicht

Accessibility Toolbar