Digitale Barrierefreiheit im IKT-Zusammenhang
- Aktueller Absatz
- Ganzer Text
- Text größer
- Text kleiner
- Kontrast ausschalten
- Blauer Kontrast
- Gelber Kontrast
- Untertitel EIN
- Untertitel AUS
Digitale Barrierefreiheit im IKT-Zusammenhang
Sobald Produkte oder Dienstleistungen digital verwendet werden können, müssen diese auch die technischen Richtlinien zur Barrierefreiheit erfüllen.
Dies dient der barrierefreien Nutzung unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung.
Ein Beispiel: Wird eine Studie erstellt und im PDF-Format zum Download angeboten, muss das PDF-Dokument dieser Studie den technischen Richtlinien für barrierefreie PDFs entsprechen.
Das Sozialministerium ist aktiv an der interministeriellen Arbeitsgruppe „Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologie“ beteiligt und führt seit 2015 ressortintern das Projekt „Inklusives Vergabewesen“ durch.
Dieses Projekt dient der Berücksichtigung der barrierefreien Abwicklung von Vergabeverfahren (von der Ausschreibung bis hin zum Vertragsabschluss) und der barrierefreien Beschaffung von digital nutzbaren Produkten und Dienstleistungen.
Der Internetauftritt des Sozialministeriums ist gemäß der gültigen internationalen technischen WCAG-Richtlinie weitestgehend barrierefrei.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserer Barrierefreiheitserklärung.
Zurück zur Übersicht