Arbeitsmarkt
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Arbeitsmarkt
Auf dem Arbeitsmarkt suchen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen geeignete Arbeitskräfte, während Arbeitskräfte offene Stellen suchen.
Das Besondere am Arbeitsmarkt ist jedoch, dass nicht der Preis – also Löhne und Gehälter – das Angebot regelt, denn das verhindern die Lohnuntergrenzen in den Kollektivverträgen.
Anders als bei Produkten und Dienstleistungen gibt es außerdem keine vollständige Transparenz – zum Beispiel über die gebotenen Arbeitsbedingungen, die Fähigkeiten der Arbeitskräfte sowie die allgemeine (Arbeits-)Marktlage.
Für das gute Funktionieren des Arbeitsmarktes ist daher das Eingreifen der Politik entscheidend.
In Österreich hat sich über Jahrzehnte ein System des Miteinanders von Politik und Sozialpartnerschaft entwickelt, das in Europa vorbildhaft ist.
Tragfähige Kompromisse münden in produktiven Arbeitsmarkt- und Sozialgesetzen und sichern das funktionierende Miteinander im Arbeitsleben.
Zuständige Stellen
In Österreich ist die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik dem Arbeitsmarktservice übertragen, einem Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Internationale Arbeits- und Sozialnormen werden von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, formuliert und durchgesetzt.
Den Rahmen für die österreichische Arbeitsmarktpolitik bilden außerdem die Konzepte und Vorgaben der Europäischen Union.
Rechtliches
Das Zusammenwirken von Arbeitskräften und Unternehmen gestaltet sich in Österreich anhand zahlreicher Gesetze und Regelungen.
Wichtige Gesetze für Arbeitsverhältnisse sind unter anderem das Angestelltengesetz, das Urlaubsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung sowie die jeweiligen Kollektivverträge.
Schwerpunkte und Maßnahmen
Laut Arbeitsmarktservicegesetz (§ 59 Abs. 2) ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit verpflichtet, arbeitsmarktpolitische Zielvorgaben an das Arbeitsmarktservice zu übermitteln.
Die aktuell geltenden Zielvorgaben von 2019 umfassen unter anderem Förderungen zur Chancengleichheit von Frauen, Jugendlichen, Älteren, Migranten und Migrantinnen sowie von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.