Skip to content

Arbeitsmarkt

Play Video
Textlayout
Schriftgröße
Kontrast
Untertitel
###|3,16|###

Arbeitsmarkt

###|4,76|###

Auf dem Arbeitsmarkt suchen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen geeignete Arbeitskräfte, während Arbeitskräfte offene Stellen suchen.

###|15,98|###

Das Besondere am Arbeitsmarkt ist jedoch, dass nicht der Preis – also Löhne und Gehälter – das Angebot regelt, denn das verhindern die Lohnuntergrenzen in den Kollektivverträgen.

###|26,88|###

Anders als bei Produkten und Dienstleistungen gibt es außerdem keine vollständige Transparenz – zum Beispiel über die gebotenen Arbeitsbedingungen, die Fähigkeiten der Arbeitskräfte sowie die allgemeine (Arbeits-)Marktlage.

###|42,3|###

Für das gute Funktionieren des Arbeitsmarktes ist daher das Eingreifen der Politik entscheidend.

###|49,04|###

In Österreich hat sich über Jahrzehnte ein System des Miteinanders von Politik und Sozialpartnerschaft entwickelt, das in Europa vorbildhaft ist.

###|60,32|###

Tragfähige Kompromisse münden in produktiven Arbeitsmarkt- und Sozialgesetzen und sichern das funktionierende Miteinander im Arbeitsleben.

###|73,72|###

Zuständige Stellen

###|75,5|###

In Österreich ist die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik dem Arbeitsmarktservice übertragen, einem Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit.

###|94,38|###

Internationale Arbeits- und Sozialnormen werden von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, formuliert und durchgesetzt.

###|109,9|###

Den Rahmen für die österreichische Arbeitsmarktpolitik bilden außerdem die Konzepte und Vorgaben der Europäischen Union.

###|120,56|###

Rechtliches

###|122,1|###

Das Zusammenwirken von Arbeitskräften und Unternehmen gestaltet sich in Österreich anhand zahlreicher Gesetze und Regelungen.

###|133,24|###

Wichtige Gesetze für Arbeitsverhältnisse sind unter anderem das Angestelltengesetz, das Urlaubsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung sowie die jeweiligen Kollektivverträge.

###|146,28|###

Schwerpunkte und Maßnahmen

###|148,22|###

Laut Arbeitsmarktservicegesetz (§ 59 Abs. 2) ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit verpflichtet, arbeitsmarktpolitische Zielvorgaben an das Arbeitsmarktservice zu übermitteln.

###|165,3|###

Die aktuell geltenden Zielvorgaben von 2019 umfassen unter anderem Förderungen zur Chancengleichheit von Frauen, Jugendlichen, Älteren, Migranten und Migrantinnen sowie von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Accessibility Toolbar