Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
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Alle Maßnahmen zur Vergrößerung der Handlungsfreiheit nach den COVID-19- Maßnahmen setzen voraus, dass sich alle nach Möglichkeit an die empfohlenen Schutz- und Hygienemaßnahmen halten.
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Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Menschen mit Behinderungen in ihrer Lebensqualität nicht unangemessen eingeschränkt werden.
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Allgemeine Hygienemaßnahmen sind:
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- Mehr als 1 Meter Abstand halten
###|42,12|###
- Regelmäßig Hände mindestens 20 Sekunden mit warmem Wasser und Seife waschen
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- Gesicht und vor allem Mund, Augen und Nase nicht mit den Fingern berühren
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- Händeschütteln und Umarmungen vermeiden
###|60,12|###
- In Armbeugen oder in ein Taschentuch niesen, Taschentuch sofort entsorgen
###|65,58|###
- Räume regelmäßig lüften (wenn möglich stündlich)
###|72,94|###
- Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben und Kontakte vermeiden
###|80,02|###
- Regelmäßige Symptomkontrolle
###|83,88|###
- Dokumentation der Kontakte, Kontaktdatensammlung auf freiwilliger Basis
###|91,1|###
Die Betreuerinnen bzw. Betreuer und die betreuten Personen sind über diese Maßnahmen anzuleiten und falls erforderlich bei der Umsetzung zu unterstützen.
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