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Digitales Österreich

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Digitales Österreich

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Der österreichischen Bundesregierung ist es wichtig, elektronische Services anzubieten.

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Damit können Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gut mit den Behörden zusammenarbeiten.

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Die Services werden laufend verbessert, ausgebaut und vereinfacht.

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Digitales Österreich, so heißt der Überbegriff über die vielen digitalen Möglichkeiten und Services der Behörden in Österreich.

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Grundlage dafür ist das E-Government-Gesetz.

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Das spricht man ungefähr so aus: I-Gawernment-Gesetz.

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Dieses Gesetz gibt es seit März 2004.

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Es wurde schon einige Male geändert, zuletzt im Jahr 2018.

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Digitaler Ausweis

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Der digitale Ausweis ist für das E-Government in Österreich sehr wichtig.

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Zum Beispiel die Bürgerkarte.

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Das ist eine Chipkarte, mit der man sich im Internet ausweisen kann.

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Die Bürgerkarte ist eindeutig einer Person zugeordnet und kann daher auch für eine elektronische Unterschrift verwendet werden.

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Dadurch sind elektronische Services von Ämtern erst möglich geworden:

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Zum Beispiel elektronische Zustellung von Dokumenten.

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Auch Verträge können nun elektronisch unterschrieben werden.

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Die Schriftstücke werden elektronisch signiert, also unterschrieben.

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Dann werden sie elektronisch zugestellt.

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Die Unterschriften werden elektronisch geprüft.

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Die Handy-Signatur ist eine andere Möglichkeit, sich im Internet auszuweisen und Dokumente zu unterschreiben.

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Sie können Ihr Handy zur Handy-Signatur freischalten lassen.

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Informationen dazu finden Sie unter www.handy-signatur.at/.

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