Digitales Österreich
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Digitales Österreich
Der österreichischen Bundesregierung ist es wichtig, elektronische Services anzubieten.
Damit können Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gut mit den Behörden zusammenarbeiten.
Die Services werden laufend verbessert, ausgebaut und vereinfacht.
Digitales Österreich, so heißt der Überbegriff über die vielen digitalen Möglichkeiten und Services der Behörden in Österreich.
Grundlage dafür ist das E-Government-Gesetz.
Das spricht man ungefähr so aus: I-Gawernment-Gesetz.
Dieses Gesetz gibt es seit März 2004.
Es wurde schon einige Male geändert, zuletzt im Jahr 2018.
Digitaler Ausweis
Der digitale Ausweis ist für das E-Government in Österreich sehr wichtig.
Zum Beispiel die Bürgerkarte.
Das ist eine Chipkarte, mit der man sich im Internet ausweisen kann.
Die Bürgerkarte ist eindeutig einer Person zugeordnet und kann daher auch für eine elektronische Unterschrift verwendet werden.
Dadurch sind elektronische Services von Ämtern erst möglich geworden:
Zum Beispiel elektronische Zustellung von Dokumenten.
Auch Verträge können nun elektronisch unterschrieben werden.
Die Schriftstücke werden elektronisch signiert, also unterschrieben.
Dann werden sie elektronisch zugestellt.
Die Unterschriften werden elektronisch geprüft.
Die Handy-Signatur ist eine andere Möglichkeit, sich im Internet auszuweisen und Dokumente zu unterschreiben.
Sie können Ihr Handy zur Handy-Signatur freischalten lassen.
Informationen dazu finden Sie unter www.handy-signatur.at/.