Wie können Sie die Bildungskarenz konsumieren?
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Wie können Sie die Bildungskarenz konsumieren?
Sie können Ihre Bildungskarenz von maximal 1 Jahr innerhalb von 4 Jahren konsumieren.
Dabei haben Sie 3 Möglichkeiten:
- Sie nehmen ein ganzes Jahr Bildungskarenz. Bitte bedenken Sie dabei: Sie können dann in den folgenden 3 Jahren keine weitere Bildungskarenz, Freistellung gegen Entfall der Bezüge oder Bildungsteilzeit konsumieren.
- Sie konsumieren die Bildungskarenz in Teilen. Allerdings muss jeder Teil mindestens 2 Monate dauern und Sie müssen alle Teile innerhalb von 4 Jahren konsumieren.
- Sie kombinieren die Bildungskarenz mit einer Bildungsteilzeit. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Karenz-Vereinbarung: Sie haben mit Ihrer Arbeitsgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz nach § 11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz oder einer gleichartigen gesetzlichen Bestimmung vereinbart.
Beschäftigung:
- Sie sind unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz ununterbrochen mindestens 6 Monate arbeitslosenversicherungspflichtig bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber beschäftigt gewesen.
- Sind Sie eine Saisonarbeitskraft oder planen eine Bildungskarenz gleich im Anschluss an eine Elternkarenz? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre AMS-Beraterin bzw. Ihren AMS-Berater.
Bildungsnachweis bei Schulungen:
- Sie weisen mit einer Bestätigung der Schulungseinrichtung nach, dass Sie eine Weiterbildung von mindestens 20 Stunden pro Woche besuchen werden
- Sie haben ein betreuungspflichtiges Kind unter 7 Jahren? Dann genügt der Nachweis über mindestens 16 Stunden pro Woche, wenn keine längere Betreuungsmöglichkeit für das Kind vorhanden ist.
Bildungsnachweis bei einem Studium:
- Sie weisen nach jeweils 6 Monaten bzw. nach jedem Semester nach, dass Sie Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von 4 Semester-Wochenstunden oder 8 ECTS-Punkten absolviert haben.
- Alternativ können Sie auch einen anderen Erfolgsnachweis erbringen – etwa den Studien-Abschluss, die abgelegte Diplomprüfung oder die Bestätigung, dass eine Abschlussarbeit demnächst positiv bewertet wird.
Bitte bedenken Sie:
Wenn Sie Ihre Teilnahme/Ihren Fortschritt nicht nachweisen, stellen wir das Weiterbildungsgeld ein. Wir fordern das Weiterbildungsgeld zurück, wenn Sie die Bildungskarenz vor dem Ablauf von 2 Monaten beenden, z. B. wenn Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen.
Was Sie sonst noch wissen müssen:
Sie können während der Weiterbildung geringfügig selbständig und/oder geringfügig unselbständig arbeiten. Wenn Sie aufgrund einer Ausbildung Einkünfte erzielen, dürfen diese maximal das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze betragen. In jedem Fall müssen Sie dem AMS die Aufnahme einer Arbeit sofort melden.
Bitte beachten Sie: Während der Bildungskarenz
- sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert.
- haben Sie keinen besonderen Kündigungsschutz.
- haben Sie keinen Anspruch auf Sonderzahlungen, wie etwa Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
- verkürzt sich Ihr Urlaubsanspruch anteilig.
Wie beantragen Sie Weiterbildungsgeld?
- Entweder über Ihr eAMS-Konto.
- Oder Sie beantragen es bei Ihrem AMS.
Welche Dokumente müssen Sie dem AMS zukommen lassen? Den Antrag auf Weiterbildungsgeld sowie die unterschriebene Bildungskarenz-Vereinbarung.
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