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Beim AMS arbeitslos melden

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Beim AMS arbeitslos melden

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Wann können Sie sich arbeitslos melden?

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Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben und bereits arbeitslos sind oder den Tag kennen, an dem Ihr Arbeitsverhältnis endet.

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Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich arbeitslos melden, haben Sie noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder andere finanzielle Unterstützung.

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Dafür müssen Sie einen eigenen Antrag stellen.

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Diesen können Sie entweder persönlich bei Ihrem AMS oder über Ihr eAMS-Konto stellen.

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Was das eAMS-Konto ist erfahren Sie im Video „Jobsuche online und mobil“.

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Wie können Sie sich arbeitslos melden?

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  • Über Ihr eAMS-Konto
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  • Persönlich in Ihrem AMS. Bringen Sie dazu bitte Ihre eCard und einen Reisepass oder Personalausweis mit.
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Bis wann müssen Sie sich arbeitslos melden?

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Sie müssen spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich zu Ihrem AMS kommen.

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Wenn Sie sich erst später arbeitslos melden, erhalten Sie Geld frühestens ab dem Tag, an dem Sie persönlich zum AMS kommen.

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Dadurch können Lücken in Ihrer Kranken- und Pensions-Versicherung entstehen.

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Nutzen Sie die Arbeitslosfrühmeldung:

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Am besten melden Sie sich bei Ihrem AMS, sobald Sie wissen, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet – also noch, bevor Sie arbeitslos werden.

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Sie müssen dann das Arbeitslosengeld nicht sofort beantragen, wenn Sie arbeitslos geworden sind.

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Es reicht dann, wenn Sie spätestens 10 Tage nachdem Sie arbeitslos geworden sind, persönlich zu Ihrem AMS kommen.

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