Beim AMS arbeitslos melden
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Beim AMS arbeitslos melden
Wann können Sie sich arbeitslos melden?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben und bereits arbeitslos sind oder den Tag kennen, an dem Ihr Arbeitsverhältnis endet.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich arbeitslos melden, haben Sie noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder andere finanzielle Unterstützung.
Dafür müssen Sie einen eigenen Antrag stellen.
Diesen können Sie entweder persönlich bei Ihrem AMS oder über Ihr eAMS-Konto stellen.
Was das eAMS-Konto ist erfahren Sie im Video „Jobsuche online und mobil“.
Wie können Sie sich arbeitslos melden?
- Über Ihr eAMS-Konto
- Persönlich in Ihrem AMS. Bringen Sie dazu bitte Ihre eCard und einen Reisepass oder Personalausweis mit.
- Per Post und Fax mit unserem Formular „Arbeitslosmeldung“ im Internet.
Bis wann müssen Sie sich arbeitslos melden?
Sie müssen spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich zu Ihrem AMS kommen.
Wenn Sie sich erst später arbeitslos melden, erhalten Sie Geld frühestens ab dem Tag, an dem Sie persönlich zum AMS kommen.
Dadurch können Lücken in Ihrer Kranken- und Pensions-Versicherung entstehen.
Nutzen Sie die Arbeitslosfrühmeldung:
Am besten melden Sie sich bei Ihrem AMS, sobald Sie wissen, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet – also noch, bevor Sie arbeitslos werden.
Sie müssen dann das Arbeitslosengeld nicht sofort beantragen, wenn Sie arbeitslos geworden sind.
Es reicht dann, wenn Sie spätestens 10 Tage nachdem Sie arbeitslos geworden sind, persönlich zu Ihrem AMS kommen.