Unterstützung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung
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Unterstützung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung
Für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung gibt es mehrere Förderungen, die sie vor allem in der Berufsausbildung unterstützen.
Jugendcoaching
Für Jugendliche ist es meist schwer, sich für eine Berufsausbildung zu entscheiden.
Noch schwerer ist diese Entscheidung für Jugendliche mit Teilleistungsschwächen, Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung:
Welche Berufswege sind realistisch?
Hier hilft das Jugendcoaching (vormals Clearing) an der Schnittstelle Schule und Beruf.
Das Jugendcoaching stellt darauf ab, Jugendlichen durch Beratung und Begleitung und Case Management Perspektiven aufzuzeigen, um einen erfolgreichen Übertritt in das Berufsleben zu schaffen.
Das Jugendcoaching steht allen ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen offen.
Das Projekt wird von den Landesstellen des Sozialministeriumservice in Kooperation mit den jeweiligen Schulstandorten angeboten.
Die Inanspruchnahme des Angebots beruht auf Freiwilligkeit und ist kostenlos.
Lehrstellenförderung für Jugendliche mit Behinderung
Die Lehrausbildung von Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt wegen Lernschwierigkeiten oder Behinderung benachteiligt sind oder die an einer Berufsausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder mit Teilqualifizierung teilnehmen, kann durch das Arbeitsmarktservice (AMS) gefördert werden.
Die Förderdauer kann die gesamte Lehrzeit umfassen.
Für diese Förderung muss der Jugendliche beim AMS arbeitslos gemeldet sein und es ist ein Beratungsgespräch zwischen AMS und dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin notwendig.
Deshalb ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin und die zu fördernde Person vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses mit dem AMS Kontakt aufnehmen.
Die Berufsausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder mit Teilqualifizierung
Manche Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung können eine herkömmliche Lehre nicht machen.
Für sie besteht die Möglichkeit der Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder der Ausbildung mit Teilqualifizierung.
Diese Ausbildungsarten helfen benachteiligten Menschen mit Vermittlungshindernissen bei der besseren Eingliederung in das Berufsleben.
Bei der verlängerten Lehre haben Jugendliche mehr Zeit für eine Lehrausbildung.
Bei der Teilqualifizierung werden die Ausbildungsinhalte eines Lehrberufs nach den Fähigkeiten des Jugendlichen auf bestimmte Bereiche eingeschränkt und um andere Kenntnisse ergänzt.
Berufsausbildungsassistenz und Arbeitsassistenz für Jugendliche mit Behinderung
Berufsausbildungsassistentinnen und -assistenten begleiten und unterstützen Jugendliche mit Behinderung während dieser Ausbildung im Betrieb (in der Ausbildungseinrichtung) und in der Berufsschule.
In einigen Bundesländern gibt es außerdem für Jugendliche, die von Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt betroffen sind, eigene Einrichtungen für Jugend-Arbeitsassistenz.