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Die wichtigsten Beihilfen

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Die wichtigsten Beihilfen

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Eingliederungsbeihilfe

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Wenn Menschen mit Behinderung, die nicht in Beschäftigung stehen, eingestellt werden, kann beim Arbeitsmarktservice (AMS) eine zeitlich begrenzte Eingliederungsbeihilfe als Zuschuss zu den Lohnkosten beantragt werden.

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Voraussetzung für die Förderung ist ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und der zu fördernden Person.

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Das muss vor Aufnahme der Beschäftigung erfolgen.

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Die Förderungshöhe und die Förderdauer werden im Einzelfall zwischen AMS und Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber vereinbart.

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Diese Förderungen können beim Sozialministeriumservice (SMS) beantragt werden:

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Inklusionsförderungen

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Werden Unternehmen gewährt, die eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft einstellen.

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Weitere Voraussetzung ist der vorherige Bezug einer AMS-Eingliederungsbeihilfe.

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Die Inklusionsförderung sowie die InklusionsförderungPlus werden für die Dauer von 12 Monaten zuerkannt.

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Entgeltbeihilfe

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Wenn begünstigte behinderte Menschen aufgrund ihrer Behinderung bestimmte Leistungen nicht erbringen können, gibt es für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Lohnkosten.

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Das gilt allerdings nur dann, wenn diese Leistungseinschränkung auch nicht durch technische Arbeitshilfen ausgeglichen werden kann.

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Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe

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Wenn der Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung gefährdet ist, kann für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden.

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Das gilt auch unabhängig von einer tatsächlichen Leistungsminderung.

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Schulungs- und Ausbildungskosten, Ausbildungsbeihilfe

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Sowohl zur Erlangung eines Arbeitsplatzes als auch bei Vorliegen eines aufrechten Arbeitsverhältnisses können für externe Schulungen und Ausbildungen Förderungen für behinderungsbedingt anfallende Kosten beantragt werden.

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Dient die Schulungsmaßnahme der Sicherung des Arbeitsplatzes, können auch Kosten gefördert werden, die in keinem Zusammenhang mit der Behinderung stehen.

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Zusätzlich können Kosten für Begleitpersonen oder Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. Gebärdensprachdolmetscher übernommen werden.

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Im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung kann eine Ausbildungsbeihilfe gewährt werden.

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Adaptierung von Arbeitsplätzen, technischen Arbeitshilfen, Mobilitätsförderungen

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Bei Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen können Zuschüsse für die Adaptierung des Arbeitsplatzes in Anspruch genommen werden.

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Das betrifft auch Kosten für Geräte oder Behelfe, die die Auswirkungen einer Behinderung auf die Leistungsfähigkeit kompensieren.

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Darunter fallen beispielsweise elektronische Lesegeräte für schwer sehbehinderte Menschen.

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Die Kosten für diese technischen Arbeitshilfen können bis zur vollen Höhe übernommen werden.

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Investive Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Betrieben für Menschen mit Behinderungen können ebenfalls gefördert werden.

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Für die Kosten zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung der Beschäftigung können Mobilitätsförderungen gewährt werden:

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z.B. Mobilitätszuschuss, Zuschuss zur Erlangung der Lenkerberechtigung, Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges, Förderung für ein Orientierungs- und Mobilitätstraining, Förderung zur Anschaffung eines Blindenführhundes oder Assistenzhundes.

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