Die wichtigsten Beihilfen
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Die wichtigsten Beihilfen
Eingliederungsbeihilfe
Wenn Menschen mit Behinderung, die nicht in Beschäftigung stehen, eingestellt werden, kann beim Arbeitsmarktservice (AMS) eine zeitlich begrenzte Eingliederungsbeihilfe als Zuschuss zu den Lohnkosten beantragt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und der zu fördernden Person.
Das muss vor Aufnahme der Beschäftigung erfolgen.
Die Förderungshöhe und die Förderdauer werden im Einzelfall zwischen AMS und Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber vereinbart.
Diese Förderungen können beim Sozialministeriumservice (SMS) beantragt werden:
Inklusionsförderungen
Werden Unternehmen gewährt, die eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft einstellen.
Weitere Voraussetzung ist der vorherige Bezug einer AMS-Eingliederungsbeihilfe.
Die Inklusionsförderung sowie die InklusionsförderungPlus werden für die Dauer von 12 Monaten zuerkannt.
Entgeltbeihilfe
Wenn begünstigte behinderte Menschen aufgrund ihrer Behinderung bestimmte Leistungen nicht erbringen können, gibt es für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Lohnkosten.
Das gilt allerdings nur dann, wenn diese Leistungseinschränkung auch nicht durch technische Arbeitshilfen ausgeglichen werden kann.
Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe
Wenn der Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung gefährdet ist, kann für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden.
Das gilt auch unabhängig von einer tatsächlichen Leistungsminderung.
Schulungs- und Ausbildungskosten, Ausbildungsbeihilfe
Sowohl zur Erlangung eines Arbeitsplatzes als auch bei Vorliegen eines aufrechten Arbeitsverhältnisses können für externe Schulungen und Ausbildungen Förderungen für behinderungsbedingt anfallende Kosten beantragt werden.
Dient die Schulungsmaßnahme der Sicherung des Arbeitsplatzes, können auch Kosten gefördert werden, die in keinem Zusammenhang mit der Behinderung stehen.
Zusätzlich können Kosten für Begleitpersonen oder Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. Gebärdensprachdolmetscher übernommen werden.
Im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung kann eine Ausbildungsbeihilfe gewährt werden.
Adaptierung von Arbeitsplätzen, technischen Arbeitshilfen, Mobilitätsförderungen
Bei Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen können Zuschüsse für die Adaptierung des Arbeitsplatzes in Anspruch genommen werden.
Das betrifft auch Kosten für Geräte oder Behelfe, die die Auswirkungen einer Behinderung auf die Leistungsfähigkeit kompensieren.
Darunter fallen beispielsweise elektronische Lesegeräte für schwer sehbehinderte Menschen.
Die Kosten für diese technischen Arbeitshilfen können bis zur vollen Höhe übernommen werden.
Investive Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Betrieben für Menschen mit Behinderungen können ebenfalls gefördert werden.
Für die Kosten zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung der Beschäftigung können Mobilitätsförderungen gewährt werden:
z.B. Mobilitätszuschuss, Zuschuss zur Erlangung der Lenkerberechtigung, Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges, Förderung für ein Orientierungs- und Mobilitätstraining, Förderung zur Anschaffung eines Blindenführhundes oder Assistenzhundes.