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Förderungen für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber

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Förderungen für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber

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Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen einen oder mehrere begünstigte behinderte Menschen beschäftigen.

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Pro 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss mindestens ein begünstigter behinderter Mensch eingestellt werden.

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Dafür gibt es staatliche Förderungen, einerseits für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen, anderseits für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sie beschäftigen.

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Institutionen

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Förderungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben werden vom Bundessozialamt (BSB), dem Arbeitsmarktservice (AMS), den Sozialversicherungsträgern und den Ämtern der Landesregierungen gewährt.

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Wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt und alle arbeits- und abgabenrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, können die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Zuschüsse zu den Lohnkosten, zu Schulungs- und Ausbildungskosten sowie die Adaptierung von Arbeitsplätzen beantragen.

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