Förderungen für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber
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Förderungen für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber
Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen einen oder mehrere begünstigte behinderte Menschen beschäftigen.
Pro 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss mindestens ein begünstigter behinderter Mensch eingestellt werden.
Dafür gibt es staatliche Förderungen, einerseits für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen, anderseits für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sie beschäftigen.
Institutionen
Förderungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben werden vom Bundessozialamt (BSB), dem Arbeitsmarktservice (AMS), den Sozialversicherungsträgern und den Ämtern der Landesregierungen gewährt.
Wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt und alle arbeits- und abgabenrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, können die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Zuschüsse zu den Lohnkosten, zu Schulungs- und Ausbildungskosten sowie die Adaptierung von Arbeitsplätzen beantragen.