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Die Arbeiterkammern

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Die Arbeiterkammern

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Die Arbeiterkammern vertreten in Kooperation mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund die Interessen von über 3,4 Millionen Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern, Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich.

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Zu ihren Tätigkeiten zählen insbesondere:

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Mitbestimmung und Kontrolle der Rechtsetzung

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Durch die Arbeiterkammern sind die österreichischen Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Konsumentinnen und Konsumenten in die österreichische Rechtsetzung eingebunden.

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Die Arbeiterkammern beurteilen Gesetzesentwürfe aus der Sicht der Interessen der Beschäftigten, der Konsumentinnen und Konsumenten.

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Sie unterbreiten Vorschläge für Abänderungen und werden anschließend in die Umsetzung von Gesetzen einbezogen.

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Diese Beteiligung an der Umsetzung von Gesetzen erfolgt durch die Teilnahme und Mitarbeit in verschiedenen Beiräten und Gremien.

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Darüber hinaus setzen die Arbeiterkammern auch eigene Impulse für Gesetzesinitiativen und stützen sich dabei auf Untersuchungen ihrer Expertinnen und Experten.

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Dienstleistungen für Mitglieder

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Die Arbeiterkammern bieten ihren Mitgliedern kostenlos eine breite Palette an Dienstleistungen an.

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Dazu zählen u. a. Information und Beratung in Angelegenheiten des Arbeitsrechtes, der Arbeitslosen- und Sozialversicherung, des Steuerrechtes, der Frauen- und Familienpolitik sowie des Arbeitnehmerinnen-, Arbeitnehmer- und Lehrlingsschutzes.

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Auch im Bereich der Aufklärung und des Schutzes von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind die Arbeiterkammern sehr aktiv.

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Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern wird Rechtsbeistand geleitstet, der von mündlichen oder schriftlichen Interventionen bis zur kostenlosen Vertretung bei Gericht reicht.

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Die Arbeiterkammern führen pro Jahr mehr als 2 Millionen Beratungen durch.

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Das heißt, dass zwei Drittel aller Mitglieder der Arbeiterkammern konkrete, direkte und rasche Hilfe erhalten.

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Diese Unterstützung kommt jährlich auch rund 750.000 Personen zugute, die zwar Mitglieder der Arbeiterkammer, aber von der Beitragsleistung befreit sind.

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Zu den oben angeführten Themen werden Broschüren und Ratgeber sowie Weiterbildungen, Schulungen und Veranstaltungen angeboten.

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Gesetzliche Grundlage

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Die Arbeiterkammern bestehen aus der Bundesarbeiterkammer und neun Länder-Arbeiterkammern.

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Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Arbeiterkammergesetz – AKG.

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Darin sind auch Mitgliedschaft und Beitragshöhe geregelt.

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Jedes AK Mitglied zahlt pro Monat 0,5 Prozent seines bzw. ihres Bruttoeinkommens bis zur Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung.

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Österreichweit sind rund 20 % der Mitglieder vom Mitgliedsbeitrag befreit.

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Dazu zählt, wer Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld bekommt.

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Es gehören aber auch geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge sowie Präsenzdiener und Zivildiener dazu.

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