Die Arbeiterkammern
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Die Arbeiterkammern
Die Arbeiterkammern vertreten in Kooperation mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund die Interessen von über 3,4 Millionen Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern, Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich.
Zu ihren Tätigkeiten zählen insbesondere:
Mitbestimmung und Kontrolle der Rechtsetzung
Durch die Arbeiterkammern sind die österreichischen Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Konsumentinnen und Konsumenten in die österreichische Rechtsetzung eingebunden.
Die Arbeiterkammern beurteilen Gesetzesentwürfe aus der Sicht der Interessen der Beschäftigten, der Konsumentinnen und Konsumenten.
Sie unterbreiten Vorschläge für Abänderungen und werden anschließend in die Umsetzung von Gesetzen einbezogen.
Diese Beteiligung an der Umsetzung von Gesetzen erfolgt durch die Teilnahme und Mitarbeit in verschiedenen Beiräten und Gremien.
Darüber hinaus setzen die Arbeiterkammern auch eigene Impulse für Gesetzesinitiativen und stützen sich dabei auf Untersuchungen ihrer Expertinnen und Experten.
Dienstleistungen für Mitglieder
Die Arbeiterkammern bieten ihren Mitgliedern kostenlos eine breite Palette an Dienstleistungen an.
Dazu zählen u. a. Information und Beratung in Angelegenheiten des Arbeitsrechtes, der Arbeitslosen- und Sozialversicherung, des Steuerrechtes, der Frauen- und Familienpolitik sowie des Arbeitnehmerinnen-, Arbeitnehmer- und Lehrlingsschutzes.
Auch im Bereich der Aufklärung und des Schutzes von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind die Arbeiterkammern sehr aktiv.
Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern wird Rechtsbeistand geleitstet, der von mündlichen oder schriftlichen Interventionen bis zur kostenlosen Vertretung bei Gericht reicht.
Die Arbeiterkammern führen pro Jahr mehr als 2 Millionen Beratungen durch.
Das heißt, dass zwei Drittel aller Mitglieder der Arbeiterkammern konkrete, direkte und rasche Hilfe erhalten.
Diese Unterstützung kommt jährlich auch rund 750.000 Personen zugute, die zwar Mitglieder der Arbeiterkammer, aber von der Beitragsleistung befreit sind.
Zu den oben angeführten Themen werden Broschüren und Ratgeber sowie Weiterbildungen, Schulungen und Veranstaltungen angeboten.
Gesetzliche Grundlage
Die Arbeiterkammern bestehen aus der Bundesarbeiterkammer und neun Länder-Arbeiterkammern.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Arbeiterkammergesetz – AKG.
Darin sind auch Mitgliedschaft und Beitragshöhe geregelt.
Jedes AK Mitglied zahlt pro Monat 0,5 Prozent seines bzw. ihres Bruttoeinkommens bis zur Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung.
Österreichweit sind rund 20 % der Mitglieder vom Mitgliedsbeitrag befreit.
Dazu zählt, wer Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld bekommt.
Es gehören aber auch geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge sowie Präsenzdiener und Zivildiener dazu.