Sektion VI
Zum Aufgabengebiet der Sektion VI gehören die Bereiche Umwelttechnik und Abfallmanagement.
Grundlage der österreichischen Abfallwirtschaft ist das Abfallwirtschaftsgesetz mit dem vorrangigen Ziel des Schutzes von Mensch und Umwelt.
Dieses Ziel wird erreicht durch möglichst geringe Emissionen und bestmögliche Nutzung vorhandener Ressourcen.
Abfallvermeidung - und somit auch das Vermeiden von Umweltbeeinträchtigungen - ist das oberste Ziel.
Die entsprechenden Maßnahmen sind als eigenes Vermeidungsprogramm im aktuellen Bundesabfallwirtschaftsplan enthalten.
Neben der Vermeidung kommt der Verwertung von Abfall eine hohe Priorität zu.
Voraussetzung für ein bestmögliches Recycling ist die getrennte Erfassung.
Österreich nimmt mit seiner flächendeckenden getrennten Sammlung von Siedlungsabfällen einen Spitzenplatz in Europa ein, wie die Verwertungsrate belegt: 96 Prozent des Abfalls werden wieder verwertet.
Die Altstoffsammelmenge der ÖsterreicherInnen beträgt rund 116 kg pro Person, ein Drittel der heimischen Abfälle wird energetisch genutzt und keine unbehandelten Siedlungsabfälle gelangen mehr auf Deponien.
Mit der in der Deponieverordnung festgeschriebenen Regelung, dass nur noch vorbehandelter Abfall auf einer Deponie abgelagert werden darf, ist ein Meilenstein in der österreichischen Abfallwirtschaft gesetzt worden.
Sie ist wohl das bedeutendste Rechtsinstrument für Maßnahmen zur Reduktion klimarelevanter Treibhausgase im Bereich der Abfallwirtschaft.
So konnten die CO2-Emissionen aus heimischen Ablagerungen von 3,4 Mio Tonnen (1990) auf 0,7 Mio Tonnen reduziert werden.
Basierend auf das Abfallwirtschaftsgesetz wurden produkt- und abfallbezogene Rechtsvorschriften erlassen wie z.B. für Baurestmassen, biogene Abfälle, Verpackungen, Altautos, Elektroaltgeräte, Batterien.
Diese Abfallströme werden in zunehmendem Ausmaß über das elektronische Datenmanagement (EDM) erfasst.
Mit dem Altlastensanierungsgesetz hat Österreich als eines der ersten europäischen Länder verbindliche und wichtige Schritte in Richtung einer zielgerichteten Erfassung von Verdachtsflächen und Altlasten gesetzt.
Im gesamten EU-Raum gibt es kein vergleichbares Finanzierungsmodell, das zweckgebunden Abgaben aus der Abfallwirtschaft ausschließlich der Altlastensanierung zuführt.
Abfallwirtschaftliche Maßnahmen sind durch eine integrierende Produktpolitik zu ergänzen.
Die Ökologisierung der öffentlichen Beschaffung und das Österreichische Umweltzeichen tragen dazu bei, vermehrt nachwachsende Rohstoffe sowie auch Recyclingmaterialien bei der Produktion heranzuziehen.
Am Markt wird damit ein dynamischer Prozess ausgelöst, der das Angebot in Richtung umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen prägt.
Die österreichische Umwelttechnologie hat sich zu einem gesamtwirtschaftlich bedeutenden Beschäftigungsfeld mit weit überdurchschnittlichen Zuwachsraten entwickelt.
Auf den Märkten zeigt sich die Umwelttechnik "Made in Austria" sehr wachstumsstark, innovativ und technologisch hoch entwickelt.