NEUES GESETZ ZUR KONTROLLE DER ARZNEIMITTELEINFUHR
"Sichere Arzneimittel für die Bevölkerung sind ein wichtiges gesundheitspolitisches Anliegen.
Österreich hat mit der AGES PharmMed eine international anerkannte Einrichtung, die sich um hochwertige Arzneimittelkontrolle kümmert.
Leider steigt aber die Zahl von gefälschten Medikamenten, die über den schwer kontrollierbaren und illegalen Internet-Handel auch nach Österreich gelangen.
Umso wichtiger ist es, die Bevölkerung vor minderwertigen, gefälschten oder gesundheitsschädlichen Arzneimitteln zu schützen.
Mit dem neuen Arzneiwareneinfuhrgesetz schaffen wir eine effiziente Überwachung der Einfuhr von in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln", betont Gesundheitsminister Alois Stöger.
Das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 ist seit 19.08.2010 in Kraft.
SCHUTZ DER GESUNDHEIT
Mit den neuen gesetzlichen Regelungen kommt dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zentrale Bedeutung zu.
Künftig werden dort alle nach Österreich eingeführten Arzneiwaren gemeldet bzw. bewilligt.
Durch bessere und weitreichendere Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten seitens der Behörden soll das neue Gesetz einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Patientinnen und Patienten leisten.
Zum Beispiel durch das Entnehmen von Proben bei eingeführten Arzneiwaren.
Darüber hinaus wird die Schlagkraft der Kontrollen durch eine verstärkte Kooperation zwischen Zollbehörden und dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen erhöht.
Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 - AWEG 2010 (PDF 227 KB)
Bundesgesetz über die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren, Blutprodukten und Produkten natürlicher Heilvorkommen