TRANS-FETTSÄUREN-VERORDNUNG
Künstliche Transfette sind die gefährlichsten Fette.
Sie haben in Lebensmitteln keine notwendige Funktion, fördern aber Herzkreislauf-Erkrankungen.
Zusätzlich werden Zusammenhänge mit manchen Krebsformen, Diabetes und anderen häufigen Leiden diskutiert.
Die "Österreichische Trans-Fettsäuren Verordnung" verbietet, Lebensmittel mit einem Gehalt von mehr als zwei Prozent künstlichen Trans-Fettsäuren (TFS) im Gesamtfett herzustellen oder in Verkehr zu bringen.
Bei zusammengesetzten Lebensmitteln mit einem Fettgehalt von weniger als 20 Prozent ist ein Transfettsäuregehalt von bis zu vier Prozent erlaubt.
Die Verordnung gilt nicht für Trans-Fettsäuren, die aus Fetten tierischen Ursprungs stammen.
Aus Sicht Stögers ist die Begrenzung der Transfettsäuren in Lebensmitteln "eine seit Jahren überfällige Maßnahme zum Gesundheitsschutz".
Zwar habe die Lebensmittelwirtschaft in den vergangenen Jahren viel zur Reduktion der Transfette getan, dies sei aber leider nicht durchgängig der Fall gewesen.
Die Notwendigkeit der Maßnahme begründete Stöger zudem mit einem Beispiel: durch falsche Lebensmittelauswahl könne man durchaus auf eine Transfett-Zufuhr von zwölf Gramm pro Tag kommen - empfohlen sei allerdings ein Maximalwert von drei Gramm für Erwachsene und 1,5 Gramm für Kinder.
Durch die verordnete Begrenzung wurde sichergestellt, dass allen Konsumentinnen und Konsumenten Transfettsäureärmere Produkte zur Verfügung stehen.
Zu den "Risikowaren" zählen u.a. Backwaren, Fertigprodukte wie Fertigteige, Fast Food, Snacks, Knabbereien und süße Brotaufstriche sowie Mikrowellenpopcorn.
Das Beispiel Dänemark - bisher alleiniger Vorreiter in der EU - zeigt, dass die Zufuhr von Trans-Fettsäuren durch eine gesetzliche Begrenzung stark zurückgeht.