E-CARD JETZT AUCH FÜR BEZIEHERINNEN DER MINDESTSICHERUNG
Mit Einführung der Mindestsicherung hat jeder Mensch in Österreich seit 1. September 2010 gesetzlichen Anspruch auf eine Krankenversicherung.
Bisher waren SozialhilfeempfängerInnen davon abhängig, ob die SachbearbeiterInnen in ihrer Sozialhilfebehörde Verständnis für ihre Situation hatten und ihnen einen Zugang zur Krankenversicherung gegeben haben.
Mit dem Gesetz zur Mindestsicherung wurde nun eine Lücke geschlossen.
17.000 SozialhilfeempfängerInnen sind seit 1. September 2010 erstmals krankenversichert.
Sie erhalten damit auch eine E-Card.
"Die Mindestsicherung ist ein entscheidender Beitrag zur Bekämpfung von Armut und ein Zeichen von Solidarität", so Gesundheitsminister Stöger zur sozialen Verbesserung.