DAS GESUNDHEITSMINISTERIUM
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist mit der Gesundheitsverwaltung des Bundes betraut.
Insbesondere ist das Bundesministerium für Gesundheit für die allgemeine Gesundheitspolitik und den Schutz des Gesundheitszustands der Bevölkerung zuständig.
Das Gesundheitswesen ist in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache.
Die dafür erforderlichen Kompetenzen liegen jedoch nicht ausschließlich beim Gesundheitsministerium sondern auch bei anderen Bundesministerien, Ländern und Gemeinden sowie den Sozialversicherungsträgern als selbstverwaltete Körperschaften.
Das BMG fungiert als Entscheidungsträger, Aufsichtsbehörde sowie auch als Koordinator zwischen den wichtigsten Akteuren und Akteurinnen im Gesundheitssystem.
Die konkreten Aufgaben sind im Bundesministeriumsgesetz geregelt.
Das Gesundheitsministerium gliedert sich in Sektionen, diese in Abteilungen.
Alle zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte werden unter Bedachtnahme auf Bedeutung und Umfang, Gegenstand und sachlichem Zusammenhang auf die einzelnen Sektionen und Abteilungen aufgeteilt.
AUFGABEN DES GESUNDHEITSMINISTERIUMS:
1. ANGELEGENHEITEN DES GESUNDHEITSWESENS
- Allgemeine Gesundheitspolitik.
- Schutz vor Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung einschließlich des überregionalen Gesundheitskrisenmanagements.
- Strukturpolitik und -planung, Gesundheitssystementwicklung; Leistungsorientierte Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen, Informations- und Klassifikationssysteme im Gesundheitswesen, Gesundheitsberichterstattung, Qualität im Gesundheitswesen, Gesundheitsinformatik und Gesundheitstelematik.
- Angelegenheiten der Gesundheitspflege, Gesundheitserziehung und Gesundheitsberatung.
- Angelegenheiten des Mutter-Kind-Passes.
- Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge einschließlich der Gesundheitsvorsorge in der Schule.
- Angelegenheiten der Arbeitsmedizin.
- Angelegenheiten der Sportmedizin.
- Hygienewesen und Impfwesen.
- Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.
- Angelegenheiten der Strahlenhygiene, des medizinischen Strahlenschutzes und der medizinischen Radiologie; medizinische Beurteilung der Anwendung ionisierender und nichtionisierender Strahlen sowie der Radiopharmaka.
- Angelegenheiten der Kurorte und der natürlichen Heilvorkommen, der Heil- und Pflegeanstalten und der Volkspflegestätten.
- Medizinische Angelegenheiten des Behindertenwesens.
- Überwachung und Bekämpfung des Missbrauches von Alkohol und Suchtgiften einschließlich der bundesweiten Drogenkoordination.
- Angelegenheiten des Suchtgiftverkehrs.
- Apotheken- und Arzneimittelwesen; Preisregelung auf diesem Gebiet; Angelegenheiten der Unabhängigen Heilmittelkommission.
- Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes in Bezug auf Heilbehelfe und Gebrauchsgegenstände.
- Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens.
- Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Gesundheitsverwaltung.
2. ANGELEGENHEITEN DES VETERINÄRWESENS
+ Angelegenheiten der Anwendung von veterinärmedizinischen Arzneimitteln und tierärztlichen Mitteln, Desinfektionsmitteln und Tierimpfstoffen.
+ Angelegenheiten der Tierkörperbeseitigung.
+ Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Veterinärverwaltung.
+ Angelegenheiten der Tierärzte und der sonstigen Veterinärpersonen einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretung.
+ Allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes sowie Angelegenheiten des Schutzes von Tieren beim Transport.
3. ANGELEGENHEITEN DES SANITÄTS- UND VETERINÄRPERSONALS
- Angelegenheiten der Ärzte & Ärztinnen, Zahnärzte-ärztinnen, ApothekerInnen, Dentisten und Dentistinnen, Hebammen, klinischen Psychologen und Psychologinnen, Gesundheitspsychologen und -psychologinnen, Psychotherapeuten und -therapeutinnen, sonstigen Sanitäts- und Veterinärpersonen einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretung.
- Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen, Pharmazeuten und Pharmazeutinnen nach ihrer Graduierung, sonstigen Sanitäts- und Veterinärpersonen.
4. ANGELEGENHEITEN DER NAHRUNGSMITTELKONTROLLE
+ Angelegenheiten des Verkehrs mit Lebensmitteln
+ Verzehrprodukten
+ Zusatzstoffen
+ kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen
+ Angelegenheiten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
+ Nahrungsmittelhygiene
+ Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Nahrungsmittelkontrolle
5. ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN DER GENTECHNOLOGIE
6. ANGELEGENHEITEN DER KRANKENVERSICHERUNG UND DER UNFALLVERSICHERUNG
- Legistik und Aufsicht in diesen Angelegenheiten