Das Präsidium des Nationalrates
Der Nationalrat wählt am Beginn einer Gesetzgebungsperiode aus seiner Mitte die Präsidentin bzw. den Präsidenten sowie die Zweite Präsidentin bzw. den Zweiten Präsidenten und die Dritte Präsidentin bzw. den Dritten Präsidenten.
Die/der PräsidentIn leitet die Geschäfte des Nationalrates und erstellt im Einvernehmen mit der/dem Zweiten und der/dem Dritten Präsidentin/Präsidenten den Budgetvoranschlag für den Nationalrat.
Sie/er vertritt den Nationalrat nach außen, beruft ihn zu seinen Sitzungen ein und führt - in der Praxis abwechselnd mit den andern beiden Präsidentinnen bzw. Präsidenten - in den Sitzungen den Vorsitz.
Sie/er handhabt die Geschäftsordnung und achtet auf deren Einhaltung, übt das Hausrecht im Parlamentsgebäude aus und hat alle Dienstgeberbefugnisse für die Bediensteten der Parlamentsdirektion.