Was sind Universitätslehrgänge?
- Universitätslehrgänge dienen der Weiterbildung und werden nach einem festgelegten Studienplan durchgeführt.
- Die Universitäten sind berechtigt, Universitätslehrgänge einzurichten und dürfen diese auch während der sonst lehrveranstaltungsfreien Zeit, sowie zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit anderen Rechtsträgern durchführen.
Die Curricula werden von den entscheidungsbefugten Kollegialorganen (welche vom Senat eingerichtet werden) erlassen und bedürfen der Genehmigung des Senats.
- Der Studienplan enthält die Zielsetzungen, die Dauer und die Gliederung des Universitätslehrgangs sowie die Voraussetzungen für die Zulassung.
Darüber hinaus enthält er die Bezeichnung und das Stundenausmaß der Lehrveranstaltungen in den Pflicht- und Wahlfächern sowie eine Prüfungsordnung
- Universitätslehrgänge sind außerordentliche Studien.
Universitätslehrgänge können auch zur Vorbereitung auf ein künstlerisches Bachelor- oder Diplomstudium eingerichtet werden.
- Mit Rücksicht auf berufstätige Teilnehmer/innen werden die Lehrveranstaltungen im Rahmen von Universitätslehrgängen nach Möglichkeit in den Abendstunden oder in Blockveranstaltungen angesetzt.
- Mastergrade sind akademische Grade, die für die Absolventinnen und Absolventen jener Universitätslehrgänge festgelegt werden, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.
- Wenn keine Mastergrade verliehen werden, so darf die Bezeichnung "Akademische…" bzw. "Akademischer.." mit einem die Inhalte des jeweiligen Universitätslehrgangs charakterisierenden Zusatz festgelegt werden, wobei diese Universitätslehrgänge mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen müssen.
- Für Universitätslehrgänge ist ein Lehrgangsbeitrag zu entrichten.
Dieser ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Universitätslehrganges vom Senat festzusetzen.
Details zu den einzelnen Universitätslehrgängen erfahren Sie direkt an den anbietenden Universitäten bzw. den Lehrgangsleitungen.
Die gesetzliche Grundlage für die Abhaltung von Universitätslehrgängen ist im Universitätsgesetz 2002 geregelt.