Pensionen im Überblick
In der Pensionsversicherung wird zwischen Eigenpensionen (Leistungen, die aus einem eigenen Versicherungsverhältnis gebühren) und Hinterbliebenenpensionen (Leistungen, die aus dem Versicherungsverhältnis eines/einer Verstorbenen entstehen) unterschieden.
Eigenpensionen
- Alterspension
- Korridorpension
- Schwerarbeitspension (seit 01.01.2007)
- vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer - Übergangsbestimmung
- krankheitsbedingte Pensionen
- Berufsunfähigkeitspension (Angestellte)
- Invaliditätspension (Arbeiter) bzw.
- Erwerbsunfähigkeitspension (Gewerbetreibende und Bauern)
Hinterbliebenenpensionen
- Witwen(Witwer)pension
- Pension für hinterbliebene eingetragene Partner/innen
- Waisenpension
Anspruch auf eine Pension besteht bei
- Eintritt des Versicherungsfalles
Es gibt folgende Versicherungsfälle:
Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit, Alter und Tod
und
- Erfüllung der Mindestversicherungszeit
- Erfüllung weiterer Anspruchsvoraussetzungen
soweit sie für die einzelnen Pensionsleistungen vorgesehen sind.
Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Pensionsarten entnehmen Sie bitte den Websites der Pensionsversicherungsträger (siehe rechts oben "Informationen bei").