Das österreichische Parlament
Der Nationalrat
Der Nationalrat besteht aus 183 Mitgliedern, die vom Volk für eine Funktionsperiode von fünf Jahren gewählt werden; wahlberechtigt sind alle Österreicherinnen und Österreicher, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Hauptaufgabe des Nationalrats ist die Gesetzgebung.
Der Vorschlag für ein Gesetz geht vor allem von der Bundesregierung oder von den Mitgliedern des Nationalrats selbst aus.
Im Nationalrat werden die Gesetzesvorschläge zunächst in einem Ausschuss vorberaten, danach stimmt das Plenum darüber ab.
Nicht minder wichtig ist die Kontrollfunktion des Nationalrats.
Den Abgeordneten stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um die korrekte Anwendung der Gesetze (= Vollziehung) zu überprüfen:
mündliche und schriftliche Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung, Prüfungsaufträge an den Rechnungshof oder Einsetzung von Untersuchungsausschüssen.
Die Kontrolle ist eine Hauptaufgabe der parlamentarischen Opposition.
Der Nationalrat kann darüber hinaus in Entschließungen seine Wünsche an die Bundesregierung kundtun.
Die Bundesregierung ist vom Vertrauen des Nationalrats abhängig:
Würde er ihr das Misstrauen aussprechen, muss sie vom Bundespräsidenten entlassen werden.
Wenn der Nationalrat Stellungnahmen zu Vorhaben im Rahmen der EU abgibt, sind die österreichischen Vertreter/innen in den Organen der EU grundsätzlich an diese gebunden.
Der Bundesrat
Der Bundesrat hat derzeit 62 Mitglieder, die von den Landtagen der neun Bundesländer für die Dauer der jeweiligen Landtags-Gesetzgebungsperiode gewählt werden.
Dabei entsendet jedes Bundesland je nach Größe maximal zwölf und mindestens drei Mitglieder in den Bundesrat.
Der Bundesrat ist zur Vertretung der Länderinteressen auf Bundesebene berufen und wirkt zu diesem Zweck an der Gesetzgebung des Bundes mit.
Die vom Nationalrat gefassten Gesetzesbeschlüsse und Staatsverträge werden unverzüglich dem Bundesrat zugeleitet und hier in einem Ausschuss vorberaten, ehe sich das Plenum des Bundesrats abschließend mit ihnen auseinander setzt.
Gegen die meisten Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats kann der Bundesrat einen mit Gründen versehenen Einspruch erheben; der Nationalrat muss sich in diesem Fall mit dem Gesetzesbeschluss neuerlich befassen, kann dabei jedoch durch einen so genannten Beharrungsbeschluss den Einspruch des Bundesrats überwinden.
Ein Gesetz verhindern (= absolutes Vetorecht) kann der Bundesrat nur, wenn die Kompetenzen der Bundesländer geändert werden sollen.
Auch die Mitglieder des Bundesrats haben das Recht, Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung zu richten.
Außerdem können Entschließungen gefasst werden und auch in Angelegenheiten der EU kann der Bundesrat aktiv werden.
Das Parlamentsgebäude
Das Parlamentsgebäude an der Wiener Ringstraße hat im Laufe seiner mehr als hundertjährigen Geschichte verschiedene parlamentarische Körperschaften beherbergt.
Zunächst war es der Sitz des Reichsrats, des Parlaments der österreichischen Reichshälfte der österreichisch-ungarischen Monarchie.
Für dieses Parlament wurde das Gebäude in den Jahren 1874 bis 1884 nach Plänen des Architekten Theophil Hansen errichtet.
Hansens architektonisches Konzept sollte an das antike Griechenland als "Wiege der Demokratie" erinnern.
Den Baustil nennt man Historismus.
Das Gebäude beherbergt zwei große Sitzungssäle, die durch den von der großen Säulenhalle beherrschten Mittelbau verbunden werden.
Es spiegelt so den 1861 im Februar-Patent festgelegten Aufbau des Reichsrats wider, der aus zwei Kammern, nämlich dem Abgeordnetenhaus und dem Herrenhaus, bestand.
Im Jahre 1918 vollzog sich im Parlamentsgebäude am Ring der Übergang zur Republik.
Die Konstituierende Nationalversammlung erarbeitete in den Jahren 1919/20 das Bundes-Verfassungsgesetz, das bis heute das verfassungsrechtliche Fundament der Republik Österreich bildet.
Seit dem Jahre 1920 - mit Ausnahme der Jahre 1934 bis 1945 - haben Nationalrat und Bundesrat, die Organe der Bundesgesetzgebung der Republik Österreich, im Parlamentsgebäude ihren Sitz.
Während des Zweiten Weltkrieges wurde das Parlamentsgebäude durch Bombenangriffe schwer beschädigt, die Bausubstanz etwa zur Hälfte zerstört.
In den Jahren bis 1956 erfolgte der Wiederaufbau; der Sitzungssaal des Nationalrats wurde dabei in einem modernen, funktionalen Stil neu gestaltet, während die übrigen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten ebenso wie das äußere Erscheinungsbild des Parlamentsgebäudes weitgehend originalgetreu wiederhergestellt wurden.