Gender Mainstreaming
Die Anerkennung der Gleichbehandlung der Geschlechter und des Rechts auf gleiche Teilnahme in allen Bereichen des Lebens ist ein grundlegendes Menschenrecht.
Eine grundlegende Voraussetzung für die Verwirklichung von Demokratie ist, dass alle Mitglieder der Gesellschaft - Frauen und Männer - die gleiche Chance zur Teilhabe und Teilnahme an allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens haben.
Erst die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehungsweise Privatleben ermöglichen.
Bedeutung
Die Gleichstellung von Frauen und Männern bedeutet in vieler Hinsicht sowohl eine höhere Lebensqualität als auch mehr Entscheidungsfreiheit und Spielraum für die eigene Lebensgestaltung.
Gender Mainstreaming besteht in der (Re-) Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung politischer Prozesse mit dem Ziel, eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle politischen Konzepte auf allen Ebenen und in allen Phasen durch alle an politischen Entscheidungen beteiligten Akteure und Akteurinnen einzubeziehen (Definition des Europarates Straßburg 1998).
Gender Mainstreaming betrifft die politischen Konzepte im Allgemeinen und zielt darauf ab, dass bei der Planung politischer Strategien die Besonderheiten, Interessen und Wertvorstellungen beider Geschlechter berücksichtigt werden.
Bei jedem politischen Ansatz ist zu hinterfragen, welche Auswirkungen die geplante bzw. realisierte Politik auf die Erreichung des Ziels der Gleichstellung von Frauen und Männern hat.
Grundlagen
Eine der notwendigen Grundlagen für Gender Mainstreaming ist der explizite politische Wille auf der obersten politischen Ebene.
Bei der institutionellen Implementierung von Gender Mainstreaming Maßnahmen empfiehlt es sich deshalb, den top-down Ansatz zu wählen, da es im Wesentlichen des Willens der Führungskräfte bedarf, um Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip in allen Bereichen zu verankern.
Grundlage für die Umsetzung von Gender Mainstreaming auf Bundesebene sind die drei Ministerratsbeschlüsse:
- Mit dem ersten Ministerratsbeschluss vom 11. Juli 2000 wurde die interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming eingerichtet, um die Strategie des Gender Mainstreaming auf Bundesebene umzusetzen.
- Mit Ministerratsbeschluss vom 3. April 2002 hat die Bundesregierung auf Basis der Empfehlungen der IMAG GM ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung von Gender Mainstreaming für die nächsten Jahre beschlossen.
- Der 3. Gender Mainstreaming Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 enthält in Fortsetzung der bisherigen Beschlüsse Voraussetzungen für eine zielgerichtete Implementierung von Gender Mainstreaming auf Bundesebene.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming