Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist für Österreich am 1. Juli 1998 in Kraft getreten.
Es enthält völkerrechtlich verbindliche Grundsätze zum Schutz nationaler Minderheiten und verpflichtet die Staaten zu Maßnahmen des Schutzes und der Förderung.
Mit diesem Rahmenübereinkommen sollte ein europaweiter Standard für die Rechte der Volksgruppen geschaffen werden.
Die Überwachung der Durchführung des Rahmenübereinkommens obliegt dem Ministerkomitee des Europarates, das die Angemessenheit der nationalen Umsetzungsmaßnahmen beurteilen soll.
Hiezu haben die Vertragsstaaten dem Europarat "vollständige Informationen über die Gesetzgebungsmaßnahmen und andere Maßnahmen, die sie zur Verwirklichung der in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten Grundsätze getroffen haben", zur Verfügung zu stellen.
Österreich hat dem Europarat diese Informationen am 1. Juli 2000 in Form eines ersten Staatenberichtes zum Rahmenübereinkommen übermittelt.
Dieser Bericht wurde für das Ministerkomitee vom Beratenden Ausschuss geprüft.
Dabei bediente sich dieser nicht nur der staatlichen Informationen, sondern griff auch auf andere Quellen (z.B. Medienberichte, Besuch in Österreich im Dezember 2001) zurück.
Dieser erste Monitoring Zyklus wurde durch die am 4. Februar 2004 vom Ministerkomitee des Europarates beschlossene „Resolution“ abgeschlossen.
Im Herbst 2006 hat Österreich dem Europarat den zweiten aktualisierten Staatenbericht zum Rahmenübereinkommen zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen des zweiten Monitoring Zyklus wird der Beratende Ausschuss 2007 nun ein zweites Mal Österreich besuchen, um Gespräche mit Volksgruppenorganisationen, politischen Repräsentanten, ExpertInnen und VertreterInnen der Verwaltung zu führen.
Dokumente:
- Resolution von 2004 (PDF, 11 kB)
- 2. Österreichischer Staatenbericht 2006 (deutsch) (PDF, 1511 kB)
- 2. Österreichischer Staatenbericht 2006 (englisch) (PDF, 583 kB)