Aufgaben des Verfassungsdienstes
Beratung und Begutachtungstätigkeit
Zu diesem Aufgabenbereich gehört vor allem die Begutachtungstätigkeit, die im Wesentlichen die Begutachtung von Entwürfen von Rechtsvorschriften des Bundes (Gesetzes- und Verordnungsentwürfe anderer Bundesministerien und anderer Sektionen des Bundeskanzleramtes, Entwürfe von Staatsverträgen oder von Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG) und die Begutachtung von Gesetzesentwürfen der Länder umfasst.
Überdies erstellt der Verfassungsdienst Gutachten und Stellungnahmen für den Bundesbereich sowie Informationen für den Bundeskanzler (insbesondere zu verfassungs- und europarechtlichen Fragen beziehungsweise zu anderen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung).
Gesetzesvorbereitung
Nahezu alle Abteilungen des Verfassungsdienstes üben eine gesetzesvorbereitende Tätigkeit aus.
Diese umfasst nicht nur die eigentliche Verfassungsgesetzgebung, sondern auch die Ausführungsgesetzgebung zur Bundesverfassung (ausgenommen die Wahlgesetzgebung) und die Erlassung allenfalls erforderlicher Durchführungsbestimmungen.
Hervorzuheben sind hier die Angelegenheiten des Bundesministeriengesetzes 1986 und der Verwaltungsverfahrensgesetze, des Datenschutzes, der Rundfunkgesetze, der Parteien- und Parteiakademienförderung, der Amtshaftung und der Volksgruppengesetzgebung.
Vollziehung
Einzelne Abteilungen des Verfassungsdienstes üben auch eine vollziehende Tätigkeit aus.
Dazu zählen Tätigkeiten im Bereich der Förderungsverwaltung wie die Abwicklung der Parteien- und Parteiakademieförderung und der Volksgruppenförderung.
Daneben fungieren einzelne Abteilungen als Verwaltungsapparat für besondere Bundesbehörden (z.B. für die Datenschutzkommission).
In diesen Bereich fällt auch die Vertretung der Bundesregierung in Gesetzesprüfungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Auch in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird die Bundesregierung vom Verfassungsdienst vertreten.
Zu nennen sind ferner die Vertretung der Republik Österreich in Verfahren über Individualbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und dem UN-Menschenrechtskomitee.
Schließlich gehört auch die Herausgabe und Verwaltung des Bundesgesetzblattes sowie des Rechtsinformationssystemes des Bundes zu den Vollziehungsaufgaben des Verfassungsdienstes.
Weitere Information zu den Fachbereichen
- Verfassungslegislative
- Verwaltungsverfahren
- Legistik
- Datenschutz
- Medienrecht
- Koordination Informationsgesellschaft
- Grund- und Menschenrechte
- EU-Gerichtsbarkeit
- Rechtsinformation
- Volksgruppen
- Vergaberecht
- Parteien- und Parteiakademienförderung