Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Universität Wien
1. Wofür ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen zuständig?
Der seit mehr als 10 Jahren an der Universität Wien bestehende Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist ein vom Senat der Universität eingesetztes Kollegialorgan.
Ihm gehören 21 Mitglieder aus allen Gruppen der Universitätsangehörigen aller Fakultäten an.
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat folgende Aufgaben:
Die Mitglieder des Arbeitskreises wirken bei der Behandlung der Personalangelegenheiten mit. Sie haben die Berechtigung mit Einwilligung der Betroffenen Akteneinsicht zu nehmen.
2. Wofür ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen NICHT zuständig?
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist kein Entscheidungsorgan sondern übt begleitende Kontrolle aus.
3. Vertraulichkeit
Wenden sich Betroffene mit einem Problem an den Arbeitskreis, wird der konkrete Fall mit ihrer Einwilligung an die entsprechenden Organe der Universität Wien herangetragen.
Für die Mitglieder des Arbeitskreises besteht Amtsverschwiegenheit.
4. Verfahren/ Ablauf
Hat der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Grund zur Annahme, dass die Entscheidung eines Universitätsorgans eine Diskriminierung von Personen auf Grund ihres Geschlechts darstellt, ist er berechtigt, innerhalb von zwei Wochen die Schiedskommission anzurufen.
Wichtig: Betrifft die Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen eine Entscheidung über die Begründung, eine wesentliche Veränderung oder die Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, ist die Vollziehung der Entscheidung des Universitätsorgans bis zur Entscheidung der Schiedskommission unzulässig.
Der Arbeitskreis unterstützt, berät und begleitet die Betroffenen bei der Lösung ihrer Anliegen.
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