Aufgaben der Streitkräfte
Die Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres leiten sich aus gesetzlichen und politischen Vorgaben ab.
Grundsätzlich sind sie durch das Wehrgesetz vorgegeben.
Zusätzlich wird für das Heer immer bedeutender, dass Österreich Mitglied in der Europäischen Union und in der Partnerschaft für den Frieden (PfP) ist.
Die Hauptaufgaben des Bundesheeres sind:
- Die militärische Landesverteidigung,
- der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und der demokratischen Freiheiten der Einwohner Österreichs,
- die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren,
- die Hilfeleistung bei großen Naturkatastrophen oder Unglücksfällen
- und die Friedenssicherung, humanitäre Hilfe oder Katastrophenhilfe in Auslandseinsätzen.
Um all diese Aufgaben zu erfüllen, stützt sich das Bundesheer auf zwei Standbeine ab: Die Landstreitkräfte und die Luftstreitkräfte.
Die Landstreitkräfte
Die Landstreitkräfte repräsentieren den Großteil des Bundesheeres.
Mit ihrer Organisation und Ausrüstung decken sie alle Aufgaben im Bereich der Bodentruppen ab.
Kernstück der Landstreitkräfte sind die vier Brigaden, sie sind die Kampfverbände des Heeres:
- Die 3. Panzergrenadierbrigade,
- die 4. Panzergrenadierbrigade,
- die 6. Jägerbrigade,
- und die 7. Jägerbrigade.
Ein wichtiges Element der Landstreitkräfte sind die Spezialeinsatzkräfte.
Diese verfügen über Spezialisten für neuartige und besondere Aufgaben, die mit konventionellen Kräften nicht ausreichend erfüllt werden können. Der Kernverband der Spezialeinsatzkräfte ist das
- Jagdkommando.
Für die territoriale Verwaltung sowie Hilfs- und sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze sind die neun Militärkommanden der Bundesländer zuständig.
Diese können bei Bedarf auf eigenständige Milizbataillone zurückgreifen.
Die Luftstreitkräfte
Die Luftstreitkräfte sichern den österreichischen Luftraum und unterstützen die Landstreitkräfte mit Hubschraubern, Transport- und Verbindungsflugzeugen.
Zur Wahrung der Lufthoheit orten und identifizieren sie eindringende Flugzeuge. Gegebenenfalls drängen sie diese ab oder zwingen sie zur Landung.
Als passive Komponente der Luftraumüberwachung dienen ortsfeste und mobile Radaranlagen.
Ein aktives Eingreifen garantieren in Zukunft die Abfangjäger "Eurofighter".
Bis diese einsatzbereit sind, übernehmen diese Aufgabe die von der Schweiz gemieteten F-5 "Tiger".
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