Zutrittskontrollsystem Bundesamtsgebäude Stubenring
Am 3. März 2008 wird im Bundesamtsgebäude Stubenring ein Zutrittskontrollsystem eingerichtet.
Alle externe Personen müssen sich bei einem der beiden Informationsstände im Foyer anmelden.
Nur dort erhalten Sie die Zutrittskarte werktags in der Zeit von 6:30 bis 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig beim Hauptportier.
Gegen Hinterlegung eines amtlichen Lichtbildausweises und der Bekanntgabe des Besuchszieles wird Gästen eine Zutrittskarte ausgestellt.
Wenn Sie keinen amtlichen Lichtbildausweis bei sich tragen, aber den Namen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters nennen oder ein Einladungsschreiben eines der im Haus angesiedelten Ministerien vorweisen können, so wird die entsprechende Fachabteilung telefonisch vom Informationsstand aus verständigt.
In diesem Fall werden Sie im Foyer von Ihrer Ansprechperson abgeholt, die für Sie während Ihres Aufenthalts die Verantwortung übernimmt.
Gästen, die den Behörden im Bundesamtsgebäude unbekannt sind, wird ohne Lichtbildausweis der Zutritt verwehrt.