EU-Video: Neue Rechte für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit
Die Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr, präsentiert das Video "Luftverkehr: Neue Rechte für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit".
Behinderte, mobil eingeschränkte oder ältere Menschen: fast jeder fünfte Europäer braucht Hilfe auf Reisen oder bei seiner Kommunikation.
Die Europäische Union (EU) hat Bestimmungen erlassen, die für alle Flughäfen der EU gelten.
Sie garantieren gleichen Zugang zum Luftverkehr, ohne Diskriminierung oder zusätzlichen Kosten.
Niemand kann Ihnen wegen Ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität die Buchung oder den Einstieg verweigern.
Die einzigen Ausnahmen sind Sicherheitsanforderungen aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften oder Unmöglichkeiten wie die Enge des Flugzeugs.
(Rechtsgrundlage: Verordnung 1107/2006 vom 5. Juli 2006)