Zollkontrolle
Diverse Waren, die Sie während Ihrer Reise eingekauft haben, müssen bei der Einfuhr nach Österreich beim Zoll deklariert werden.
Pro Person dürfen bei der Einreise aus Nicht-EU Staaten folgende Waren, abhängig von der Menge, abgabefrei mitgenommen werden:
Zollfreigrenzen im Wert von bis zu ca. 430 Euro:
- 200 Stück Zigaretten
- oder 50 Stück Zigarren
- oder 100 Stück Zigarillos
- oder 250 Gramm Tabak
- bzw. eine anteilige Zusammenstellung
- und 4 Liter Wein
- und 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% vol.
- oder 2 Liter Spiriuosen bzw. Apéritifs mit einem Alkoholgehalt von weniger als 22% vol.
- oder 2 Liter Champagner bzw. Sekt bzw. Likörwein
Für andere Waren gilt der Richtwert von maximal € 430,-/ Person und für Reisende unter 15 Jahren € 150,-/ Person.
€ 430,- gelten nur für Flugreisende.
Auf dem Landweg beträgt die Freimenge € 300,-.
Richtwerte für Alkoholika und Tabakwaren gelten ab einem Alter von 17 Jahren.
Bei mehreren Reisenden dürfen Freigrenzen nicht zusammengerechnet werden.
Es ist z.B. nicht möglich, dass Sie eine Ware im Wert von € 860,- zu zweit abgabefrei mitbringen.
Was Sie nicht ohne weiteres nach Österreich einführen dürfen finden Sie in der Liste der verbotenen Gegenstände.
Zollbestimmungen bei der Ausreise aus Österreich
Bei der Ausreise in Länder außerhalb der EU gelten die Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes.
Für Ihre Einkäufe bekommen Nicht-EU-Bürger die Mehrwertsteuer rückerstattet.
Ein- und Ausfuhr von Barmitteln
Anlässlich der Verbringung von Barmitteln oder anderer Zahlungsinstrumente (Traveller Checks, Goldbarren, Goldmünzen usw.) über einen Betrag von EURO 10.000,00 in und aus der Europäischen Union, ist eine Anmeldung gem. VO (EG) 1889/05 Art. 3 Abs. 2 bei einem Zollamt erforderlich.
Anmeldungsformulare sind bei den Zollschaltern oder im Zollamt erhältlich.