Die Bundesversammlung
Die Bundesversammlung
Die Bundesversammlung setzt sich aus den Mitgliedern beider Kammern des österreichischen Parlaments – also aus 183 Abgeordneten zum Nationalrat und 61 Mitgliedern des Bundesrates – zusammen.
Die Bundesversammlung hat nach dem Bundes-Verfassungsgesetz Funktionen, die im Wesentlichen das Amt der Bundespräsidentin bzw. des Bundespräsidenten betreffen.
So wird z. B. alle sechs Jahre die neu gewählte Bundespräsidentin bzw. der neu gewählte Bundespräsident vor der Bundesversammlung angelobt.